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Die islamische Zeitrechnung


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Vorgeschichte und Ursprung der islamischen Zeitrechnung

Die vorislamische Zeitrechnung in Zentralarabien

Alle Zeitrechnungen orientieren sich am Lauf von Sonne und Mond. Da Tag, Monat und Jahr sich nicht ohne Rest untereinander teilen lassen, suchte man nach Möglichkeiten, mit Hilfe von Schaltungen den Kalender den Naturerscheinungen anzupassen. Von seltenen Ausnahmen abgesehen kommen hierbei nur die folgenden drei Alternativen in Betracht:

  1. Solare Kalender: Das Kalenderjahr richtet sich nur nach dem Lauf der Sonne. Dieses Jahr wird schematisch in 12 Monate eingeteilt, die völlig unabhängig vom Mondlauf sind.
  2. Lunisolare Kalender: Jeder Monat beginnt mit dem Neulicht, das ist mit dem Abend, an dem erstmals nach Neumond die Mondsichel am Abendhimmel wieder sichtbar ist, in Ausnahmefällen auch mit dem Tag des Neumondes. Das Jahr hat 12 Mondmonate. In mehr oder weniger regelmässigen Abständen wird ein zusätzlicher Schaltmonat eingeschoben, damit die Monate mit den Jahreszeiten in Übereinstimmung bleiben. Man spricht hier auch von einem gebundenen Mondjahr.
  3. Lunare Kalender: Jeder Monat beginnt mit dem Abend, an dem erstmals nach Neumond die neue Mondsichel am Abendhimmel sichtbar ist. Das Jahr hat 12 Monate. Schaltungen finden nicht statt. Somit durchläuft jeder Monat im Laufe von ca. 33 Mondjahren einmal alle Jahreszeiten. Die soweit bekannt erste und bis heute einzige Zeitrechnung dieser Art ist der islamische Kalender.

Im Altertum waren lunisolare Kalender vorherrschend. Römer, Griechen und Babylonier orientierten sich an einem gebundenen Mondjahr. Lediglich dem altägyptischen und dem altiranischen Kalender lag ein reines Sonnenjahr zugrunde. Als Julius Cäsar den nach ihm benannten Kalender als verbindliche Zeitrechnung im Römischen Reich einführte, verdrängte dieser die alten lunisolaren Kalender im Westen. Im Osten, im Iran, brachte um 360 nach Chr. die Machtübernahme durch die Sassaniden eine Renaissance des Altpersischen. Sie erhoben den altiranischen Sonnenkalender wieder zur alleinigen Zeitrechnung in ihrem Reich.

Die arabische Halbinsel lag im fünften und sechsten Jahrhundert in weiten Teilen ausserhalb des direkten Machtbereiches der beiden damaligen Grossmächte, des römisch-byzantinischen Reiches und des Sassanidenreiches. Deren Einflussnahme beschränkte sich auf die Grenzregionen nördlich der grossen arabische Wüsten und auf die Küstengebiete am persischen Golf. In Südarabien versuchte das mit dem Byzantinischen Reich eng verbundene Äthiopien immer wieder, Macht zu gewinnen, konnte sich aber nicht auf Dauer festsetzen. Das Zentrum der Halbinsel blieb weitgehend von auswärtigen Machtansprüchen verschont. Alte Strukturen konnten unverändert überdauern. Dies galt auch für die Zeitrechnung. Die Bewohner der Wüsten Zentralarabiens hielten weiterhin an ihrem lunisolaren Kalender fest, bot er doch für eine weitgehend illiterate Bevölkerung viele Vorteile. Man konnte den Kalender vom Himmel ablesen, aufwendiger Tabellen bedurfte es nicht. Der Monat begann mit dem Abend, an dem erstmals nach Neumond die schmale Mondsichel am Abendhimmel sichtbar war, Tagesanfang war demzufolge bei Sonnenuntergang. Die Jahreszeiten konnte man vom Stand der Sonne in Beziehung zum Mond und zu den Sternen ableiten. Hierzu wurde der Himmel unterteilt in 28 Segmente, den Mondstationen. Aus der Stellung des Mondes in einer dieser Stationen, aus dem Auf- und Untergang der Sterne, konnte man die Jahreszeit erkennen und wusste, wann wieder ein Monat einzuschalten war. Zahlreiche Proben altarabischer Reimprosa sind erhalten, die zeigen, wie man vorging. So heisst es: "Wenn in der dritten Nacht der Mond bei den Plejaden steht, so ist der Winter vorbei."1 Die Plejaden haben eine ekliptikale Länge von ungefähr 55 Grad, der Mond bewegt sich in 24 Stunden rund 12 bis 13 Grad von der Sonne weg, in der dritten Nacht eines Monats hat er sich seit Neumond um etwas mehr 40 Grad von der Sonne entfernt. Die Sonne steht demzufolge in der Nähe des Frühlingspunktes, bei dem betreffenden Monat handelt es sich um den Frühlingsmonat.

Mit dem Sternenhimmel kannte man sich gut aus. Sowohl die Karawanen der Kaufleute wie auch die nomadisierenden Beduinen suchten in der Mittagshitze im Schatten von Felsen und Höhlen Schutz vor der sengenden Sonne. Am späten Nachmittag brach man auf um nachts, geleitet vom Mond und den Sternen (Koran, Sure10, Vers 6) die wüsten Gebiete zu durchqueren,

Die Übereinstimmung des Kalenders mit den Jahreszeiten war für die Bewohner der arabischen Halbinsel von grosser Bedeutung. Die Kaufleute von Mekka, die den Fernhandel von Südarabien in das byzantinische Reich kontrollierten, waren auf feste Termine angewiesen. Für die Bevölkerung fast noch wichtiger war die Einhaltung der Zeiten für die vielen Wallfahrten, die immer mit Jahrmärkten verbunden waren. Oft lagen diese Wallfahrtsorte in abgelegenen Gebieten. Nur am Ende des Winters konnten dort grössere Menschenmassen zusammenkommen, denn dann waren nach den Winterregen die Wasserlöcher gefüllt, gab es genügend Weideflächen für die Tiere. Die Kontrolle über den Kalender hatten die Quraischiten, die führende Familie in Mekka. Sie legten die Schaltungen fest. Hierfür gab es eine eigenes Amt, vererbt seit Generationen vom Vater auf den Sohn. Nach Abschluss des Hadsch stand der Inhaber dieser Würde an einer Ecke der Kaaba und verkündete den heimkehrenden Pilgern den Kalender des folgenden Jahres, bestimmte also, ob nach dem Wallfahrtsmonat ein Schaltmonat eingeschoben wurde oder auch nicht.2

Vier Monate galten als heilig. In ihnen waren jegliche Händel untersagt. Als der am meisten geheiligte Monat galt der Radschab, der das Winterhalbjahr einleitete, also ungefähr dem Oktober entsprach. In ihm kamen Scharen von Pilgern nach Mekka, um dort die Umra, die Kulthandlungen um die Kaaba, zu vollziehen. Die nächsten beiden heiligen Monate waren der Dhulqada und der Dhulhidscha, beide zu Ende des Winters. In ihnen fanden die meisten Wallfahrten statt so auch der Hadsch, die Wallfahrt von Arafat und Mina, die damals noch nicht mit der Umra verbunden war und dessen Leitung auch nicht in Händen der Mekkaner lag. Schliesslich war noch der auf den Dhulhidscha folgende Monat heilig. In Schaltjahren war dies der Schaltmonat, der keinen eigenen Namen trug. Er wurde einfach "der heilige Monat" (schahr al-muharram) genannt. Die ersten beiden Monate des Jahres trugen beide den Namen Safar. In Gemeinjahren war der erste Safar heilig und erhielt den Zusatz al-muharram. Als die Schaltungen weggefallen waren wurde der erste Safar nur noch al Muharram genannt, der folgende Monat einfach Safar.
 SchaltjahrGemeinjahr
12.: DhulqadaDhulqada
  schahr al-muharram 
1.: erster Safarerster Safar (al-muharram)
2.: zweiter Safarzweiter Safar

Auch Mohammed und seine Anhänger richteten ihr Leben nach diesem Kalender aus. Alle Datumsangaben zum Leben Mohammeds und zur frühislamischen Geschichte bis zum Jahre 10 der Hidschra sind nach diesem vorislamischen Kalender zu verstehen.3

Das Verbot der Schaltungen

Seit Beginn seines prophetischen Wirkens stand für Mohammed die "Säuberung" des Hadsch und der Umra von heidnischen Elementen und ihre Umgestaltung zu einer der Säulen des Islams im Mittelpunkt seiner Absichten. Lange musste er warten bis die Zeit hierfür reif war. Erst im Jahre 10 der Hidschra sah Mohammed die Zeit gekommen, sein altes Ziel zu verwirklichen. Persönlich leitete er den Hadsch dieses Jahres, reinigt ihn von allen heidnischen Zutaten und verband ihn mit der Umra. Es war dies die Abschiedswallfahrt, nur drei Monate später verstarb er.4

Im Zusammenhang mit dieser Neuordnung der Wallfahrten erging auch das Verbot der Einschaltung von Monaten. Am 10. Dhulhidscha des Jahres 10 (8. März 632), dem Opfertag, hielt er zum Abschluss der Wallfahrt in Mina eine Ansprache an die versammelten Pilger, in der er ein Verbot der Schaltungen verfügte: "0 ihr Leute! das Verschieben der heiligen Monate ist ein weiterer Unglaube, in welchem die Ungläubigen irren, sie erklären einen Monat ein Jahr für unheilig und ein Jahr für heilig, um die Zahl des von Gott Geheiligten auszugleichen, aber sie entweihen was Gott geheiligt hat, und heiligen was Gott nicht geheiligt hat. Die Zeit hat ihren Kreislauf vollbracht wie sie am Tage war, als Gott Himmel und Erde geschaffen; die Zahl der Monate vor Gott ist zwölf, davon sind vier heilig, drei folgen aufeinander, dann Radschab Mudhar, zwischen Djumadi und Scha'ban."5

Mit dieser Ansprache wurde eine neue Zeitordnung verkündet, die bis heute in Kraft ist. In diesem Jahr gingen die vorislamische und die islamischen Zeitrechnung ineinander über. Das Jahr 10 der Hidschra ist sowohl das letzte Jahr des vorislamischen Kalenders wie auch das erste Jahr des islamischen Kalenders.

Zweifelsohne stand die Änderung des Kalenders in engem Zusammenhang mit der Umgestaltung von Hadsch und Umra. Die Macht der Notablen von Mekka wurde damit endgültig gebrochen, nun folgte der Zeitpunkt der Wallfahrt klaren Regeln, war nicht mehr menschlicher Willkür unterworfen. Modern ausgedrückt könnte man von einer Demokratisierung der Zeitordnung sprechen. Voraussetzung war eine weitgehende Beherrschung der arabischen Halbinsel durch Mohammed und seine Anhänger, die die Sicherheit der Karawanenrouten jederzeit gewährleisten konnte. Das alte System mit seinen aufeinander abgestimmten Pilgerfahrten und Jahrmärkten wurde zerstört, keine andere Wallfahrten ausser dem Hadsch und der Umra waren zugelassen, die Kaaba wurde alleiniges Heiligtum. Mohammed hatte mit der neuen Kalenderordnung einen entscheidenden Schritt getan zu einer durchgreifenden Islamisierung der gesamten Bevölkerung Zentralarabiens.

Aus islamischer Sicht stellt sich dies naturgemäss anders dar. Mohammeds Anordnungen gehen auf eine im Koran niedergelegte göttliche Offenbarung zurück. Nach Überzeugung der Muslime ist der Koran, dessen Urschrift sich von Anfang an bei Gott befindet, das unverfälschte und vollständige Wort Gottes, nicht etwa nur eine von Menschen formulierte Wiedergabe göttlicher Eingebung. Das Mondjahr, durch keinerlei Schaltungen dem Sonnenjahr angepasst, entspricht somit der natürlichen göttlichen Ordnung, den Menschen zu Beginn der Schöpfung offenbart. Später verfälschten die Menschen Gottes Vorschriften. Aus profanen Gründen führten sie Schaltungen ein, glichen ihre Zeitrechnung dem Sonnenjahr an, um so ihre heidnischen Wallfahrten und Jahrmärkte den Jahreszeiten anzupassen. Dies war ein Übermass an Unglauben. Nun aber, da die Zeit ihren Kreislauf vollendet hatte und dahin zurückgekommen war, wo sie am Tage der Schöpfung stand, wurde vom Gesandten Gottes die alte Ordnung wieder hergestellt.

Die endgültige Ausgestaltung des islamischen Kalenders

Seit dem Hadsch des Jahres 10 der Hidschra (März 632) gab es keine Schaltmonate mehr. Ansonsten blieb die "heidnische" Zeitrechnung von Mekka unverändert. Im Laufe der Zeit, als der bei Mohammeds Tod noch kleine islamische Staat zu einem Grossreich expandierte, musste eine klare Verwaltungs- und Finanzstruktur geschaffen werden. Hierzu gehörte auch ein klar beschriebener Kalender. Insbesondere das Fehlen einer Jahreszählung brachte Probleme mit sich.

Der Überlieferung nach wurde dem Kalifen Omar ein auf den Monat Schaban ausgestellter Wechsel vorgelegt mit der Frage, welcher Schaban gemeint sei, der des laufenden oder der des folgenden Jahres. Da auch er keine Antwort wusste, rief er einen Expertenrat ein, dem die bedeutendsten Prophetengenossen angehörten. Verschiedene Möglichkeiten wurden diskutiert, selbst eine Übernahme der persischen oder der seleukidischen Jahreszählung wurde erwogen und dann wieder verworfen. Schliesslich einigte man sich auf das Jahr der Hidschra als Epochejahr. Das Geburtsjahr Mohammeds oder das Jahr der Sendung des Korans kamen nicht in Frage, da es hierüber keine sicheren Erkenntnisse gab. Dies fand nach Biruni im Jahre 17 der Hidschra statt (638/9 a. Chr. n.)6.


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Der islamische Kalender

Die Vorschriften des Korans

Wichtigste Grundlage des Islam ist der Koran, nach der religiösen Überzeugung der Muslime das direkte Wort Gottes, die reine und unverfälschte Offenbarung einer Urschrift, die sich von Anfang an bei Gott befindet. Mögen einige Stellen auch einer Erläuterung bedürfen, grundsätzlich ist jede einzelne Aussage als klare Anweisung Gottes zu verstehen.

Im Koran finden sich auch Aussagen, die sich auf Zeit und Kalender beziehen, wie die folgenden:

"Zwölf gilt bei Gott als die richtige Zahl der Monate. Das ist in der Schrift Gottes bereits am Tage, da er Himmel und Erde schuf festgelegt worden Davon sind vier heilig. Das ist die richtige Religion. Frevelt nun in ihnen (den vier heiligen Monaten) nicht gegen euch selbst. Und kämpft allesamt gegen die Heiden, so wie sie ihrerseits gegen euch kämpfen. Ihr müsst wissen, dass Gott mit denen ist, die ihn fürchten. Die Verschiebungen (der Kalenderordnung durch einen Schaltmonat) ist ein Übermass an Unglauben. Diejenigen, die an sich schon ungläubig sind, werden dadurch noch mehr irregeführt. Sie erklären den (Monat) Muharram in dem einem Jahr (nämlich in einem Schaltjahr) für profan, in einem anderen (nämlich in einem Normaljahr) für heilig, um der Zahl dessen, was Gott an Monaten für heilig erklärt hat (nämlich vier), gleichzukommen (und nicht etwa fünf Monate für heilig zu erklären), und (um andererseits) für profan zu erklären, was Gott für heilig erklärt hat (nämlich den Muharram). Das Böse, das sie tun, zeigt sich ihnen im schönsten Licht. Gott leitet das Volk der Ungläubigen nicht recht." [Sure 9, 36 - 37]

"Man fragt dich nach den Neumonden. Sag: Sie sind (von Gott gesetzt als) feste Zeiten für die Menschen, und für die Wallfahrt." [Sure 2, 189]

"Die Sonne und der Mond dienen zur Berechnung (der Zeit)." (Sure 55,5)

"Er (Gott) ist es, der die Sonne zur Helligkeit am Tage und den Mond zu Licht bei Nacht gemacht und Stationen für ihn bestimmt hat, damit ihr über die Zahl der Jahre und die Berechnung der Zeit bescheid wisst. Im Aufeinanderfolgen von Tag und Nacht und in dem, was Gott im Himmel und auf der Erde geschaffen hat, liegen Zeichen für Leute, die gottesfürchtig sind." [Sure 10,6]

"Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit eueren Frauen Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie wie eine Bekleidung. Gott weiss (wohl), dass ihr (solange der Umgang mit Frauen auch bei Nacht als verboten galt) euch (immer wieder)selber betrogen habt. Und nun hat er sich euch (gnädig) wieder zugewandt und euch verziehen. Von jetzt an berührt sie (unbedenklich) und geht dem nach, was Gott euch (als Zugeständnis für die Nächte der Fastenzeit) bestimmt hat, und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weissen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt! Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht!" [Sure 2, 187]7

Das Jahr im islamischen Kalender

Aus dem Koran (Sure 9, 36 - 37) geht eindeutig hervor, dass das Jahr im Islam ein reines, ungebundenes Mondjahr von 12 Mondmonaten zu sein hat. Jegliche Schaltungen, also Angleichungen an die Jahreszeiten sind verboten. Dass diese Verse in einem gewissen Widerspruch zu Sure 10, 6 stehen, in denen von Mondstationen zur Bestimmung der Zahl der Jahre gesprochen wird, ist hier nicht zu diskutieren. 12 Mondmonate haben 354 oder 355 Tage. somit ist das islamische Jahr rund 11 Tage kürzer als das julianische oder gregorianische Jahr. Liegt zum Beispiel der 1. Ramadan in einem Jahr auf dem 1. Januar, wird er ein Jahr später auf dem 21. Dezember fallen, ein weiteres Jahr später auf dem 10. Dezember, u.s.w. 32 Sonnenjahre entsprechen rund 33 Mondjahren.

Der islamische Kalender ist die einzige Zeitrechnung, die nur ein reines Mondjahr ohne irgendeine Anpassung an das Sonnenjahr kennt.

Der Monat

Die Monatsbezeichnungen aus der heidnischen Zeit wurden unverändert unter dem Islam weitergeführt. Auch die Heiligkeit der vier Monate blieb bestehen, wurde dies doch auch im Koran erwähnt. Allerdings verlor die Tabuisierung dieser Monate schnell ihren Sinn. Kriege der Muslime untereinander wie auch die Blutrache waren ja durch den Koran untersagt, auch wenn diese übereinstimmende Lehrmeinung aller Rechtsschulen in der Praxis nicht viel ausrichten konnte. Der Dschihad als die kriegerische Auseinandersetzung mit den Ungläubigen hingegen ist ausdrücklich zu jeder Zeit Pflicht eines jeden Muslim, so sein Einsatz erforderlich ist. Auch hierüber gibt es keinen Zweifel, wird dies doch mehrfach im Koran angesprochen, zum ersten Mal wohl in der Offenbarung des Monats Schawwal des Jahres 2 der Hidschra, niedergeschrieben in Sure 2, 214, die den Raubüberfall von Nachla rechtfertigte und die Teilnahme am Dschihad über alle Friedenspflichten stellte.

Die Monatsnamen im islamischen Kalender lauten somit:

  1    Muharram   ﻡﺮﺤﻤﻟﺍ      al-Muharram
2  Safar ﺮﻔﺻ    Safar
3  Rabi I ﻝﻭﻻﺍ ﻊﻴﺑﺭ    Rabi' al-awwal
4  Rabi II ﻰﻧﺎﺜﻠﺍ ﻊﻴﺑﺭ    Rabi' ath-thani
5  Dschumada I ﻰﻠﻮﻟﺍ ﻯﺩﺎﻤﺟ    Dschumada l-ula
6  Dschumada II     ﻪﻳﻧﺎﺜﻠﺍ ﻯﺩﺎﻤﺟ    Dschumada th-thaniyya  
7  Radschab ﺐﺟﺭ    Radschab
8  Schaban ﻥﺎﺒﻌﺷ    Scha'ban
9  Ramadan ﻥﺎﻀﻣﺭ    Ramadan
10  Schawwal ﻝﺍﻮﺷ    Schawwal
11  Dhulqada ﻩﺪﻌﻘﻟﺍ ﻭﺫ    Dhu l-qa'da
12  Dhulhidscha ﻪﺠﺤﻟﺍ ﻭﺫ    Dhu l-hidschdscha

Die ursprüngliche Form der Bestimmung des Monatsanfangs war der direkte Augenschein. Es bot sich an, den Monat mit dem Abend beginnen zu lassen, an dem erstmals nach Neumond die Mondsichel wieder sichtbar ist. Seit Jahrtausenden hatte man im Vorderen Orient so verfahren, zu Beginn des 7. Jahrhunderts waren es nur noch die Juden und die Araber, die in ihrem Kalender den Mondlauf berücksichtigten. Während die Juden bereits begonnen hatten, ihren Kalender zu berechnen, blieb für die Araber war nach wie vor die direkte Himmelsbeobachtung die ideale Form der Zeitbestimmung. Mohammed dürfte sich über Einzelheiten der Zeitrechnung kaum grössere Gedanken gemacht haben. Er richtete sich nach dem, an dem sich auch alle anderen orientierten, und dies war auch für den Propheten und seine Anhänger die Neulichtbeobachtung. Es gab für ihn keinen Grund, eine neue Zeitrechnung einzuführen. Bei dem erwähnten Verbot der Schaltmonate ging es ja wie beschrieben nicht um eine Kalenderreform sondern um die Beseitigung von Privilegien einflussreicher Mekkaner bei der Wallfahrt.

Unter den Abbasiden entwickelten sich verschiedene Rechtsschulen, die alle Aspekte des bürgerlichen Lebens und des religiösen Handelns in ein allgemein verbindliches islamisches Rechtssystem einzuordnen suchten. Auch die Zeitrechnung war davon nicht ausgenommen. Im Koran finden sich keine Hinweise darauf, wie bezüglich des Beginn des Monats zu verfahren sei. So wurde zurückgegriffen auf die Sunna, auf Sitte und Brauch zur Zeit Mohammeds und insbesondere auf die Taten und Worte des nach Meinung späterer Generationen fehlerfreien Propheten, dessen Handeln in allen Bereichen immer als vorbildlich zu gelten habe. Da für Mohammed in Ermanglung von Alternativen nichts anderes in Frage gekommen war, als sich nach den aus heidnischer Vorzeit überkommenen Kalenderregeln zu richten, wurden diese nun für verbindlich und den islamischen Grundsätzen entsprechend erklärt. Alle Rechtsschulen stimmen darin überein, dass für den Monatsanfang ausschliesslich die Beobachtung des Abendhimmels bestimmend sein kann. Berechnungen sind ausdrücklich verboten. Lediglich die Ismaeliten scheinen hierin eine Ausnahme zu machen und den Monaten eine feste Länge zuzuordnen8. Wird nach Ende des 29. Tages das Neulicht gesichtet, so beginnt hiermit ein neuer Monat, falls nicht, beginnt er am folgenden Tag. Jeder Monat kann somit nur 29 oder 30 Tage haben. Allerdings können bis zu drei "hohle" Monate von 29 Tagen oder sogar vier "volle" Monate von 30 Tagen aufeinander folgen.9

Die Tage

Die Zählung der Tage

Da der erste Tag im Monat mit dem Abend des Neulicht beginnt, fängt auch jeder andere Tag mit Sonnenuntergang an. Im islamischen Kalender geht also die Nachtzeit der Tagzeit voraus.

Die Tage (oder genauer gesagt die Nächte) im Monat werden der Reihe nach durchgezählt, wie es heute allgemein üblich ist. Ist die Zahl der verstrichenen Tage und Nächte gleich, so genügt die Erwähnung der Nächte, man sagt dann "als zwei Nächte verstrichen waren", ist sie hingegen ungleich werden Formulierungen wie "als zwei Nächte und ein Tag verstrichen waren" verwendet. Für die erste Nacht eines Monats wird auch das Wort ghurrat gebraucht. Die verschiedenen Formen der Tageszählung finden sich in jeder arabischen Grammatik.

In früheren Zeiten weit verbreitet war, in der zweiten Hälfte des Monats die Tage vom folgenden Monatsanfang ausgehend rückwärts zu zählen, vergleichbar der Zählung der alten Römer. Von manchen islamischen Gelehrten wurde dies allerdings nicht besonders gern gesehen, war doch die Länge des Monates nicht im Voraus bekannt. Um Missverstandnisse zu vermeiden war daher diese Zählweise streng systematisiert. Der 15. Tag wurde bezeichnet als die Hälfte des Monats (nisfi min schahri ...), der folgende 16. war dann der Tag, "da 14 Tage des Monats verblieben waren". Für den 29. Tag wurde immer gesagt, "da noch eine Nacht verbleiben war". Der 30. Tag war der letzte (salch) des Monats. Hatte der betreffende Monat nur 29 Tage, wurde dieser letzte Tag einfach ausgelassen. So ist der Tag, da noch zwei Nächte verblieben sind immer der 28., da eine Nacht verbleiben ist immer der 29. Tag des Monats.10 Ob diese von der Wissenschaft vertretene Meinung allerdings in jedem Fall zutrifft, ist fraglich. Zuweilen scheint man sich auch an der tatsächlichen Länge des Monats orientiert zu haben.11

Die Unterteilung des Tages

Die Stunden

In früheren Zeiten bildete der natürliche Tag und die natürliche Nacht die Grundlage für die weitere Unterteilung der Zeit, das heisst, die Zeit zwischen Auf- und Untergang der Sonne wurde in zwölf gleiche Teile geteilt und ebenso die Nachtzeit. In Abhängigkeit von der Jahreszeit und der geographischen Lage waren Tag- und Nachtstunden dann natürlich ungleichmäßig lang. Diese Stunden hießen bei den Griechen ωραι καιρικαι, auf Lateinisch werden sie als horae temporales oder horae inaequales bezeichnet. Die heute üblichen gleichlangen Stunden werden auf Griechisch ωραι ισομεριναι, auf Lateinisch horae aequinoctiales genannt. Auch im islamischen Kulturkreis wie schon im vorislamischen Arabien waren die ungleichmässig langen Stunden verbreitet. Für die Festlegung von Zeiten, die sich nach Schattenlängen richten, waren sie sehr gut geeignet. Das Mittagsgebet wurde der 6. Stunde zugeordnet, das Nachmittagsgebet der 9. Stunde.

Die Messung der Zeit mittels Uhren, zuerst durch Wasseruhren und Sonnenuhren, später durch mechanische Uhren, setzte dann allerdings gleichmässig lange Stunden voraus. Der Übergang von Temporalstunden auf Äquinoctialstunden war fliessend. Der Tag begann weiterhin mit Sonnenuntergang. In den Kalendern wird hierfür der Zeitpunkt herangezogen, da der Mittelpunkt der Sonne im Horizont steht. In diesem Moment ist die Sonne noch voll sichtbar, ihr unterer Rand beginnt, mit dem Horizont zu verschmelzen. Die Uhren mussten also täglich neu eingestellt werden. Da Uhren in der Regel sowieso täglich aufgezogen werden mussten und auch an die Ganggenauigkeit keine übermässig hohen Ansprüche gestellt werden durfte, wurde dies eher als Vorteil denn als Nachteil betrachtet. Die Zifferblätter von Uhren sind meist in 12 Stunden unterteilt. Daher wurden die Stunden durchgezählt von 12:00 Uhr (Sonnenuntergang) bis 12 Uhr 59 Minuten, dann wurde fortgefahren mit 1 Uhr. Demzufolge war zum Beispiel in Istanbul zur Zeit der Wintersonnwende Mittag um 7.30 Uhr (19:30 Stunden nach Sonnenuntergang), zur Zeit der Sommersonnwende dagegen um 4.30 Uhr. In den Kalendern finden sich Umrechnungstabellen von türkischer zu "fränkischer" Zeit. Im Osmanischen Reich war diese Zeiteinteilung bis lange nach dem Ende des 1. Weltkrieges üblich. Der Übergang zur mittlerer Zeit (Greenwich Mean Time + 2 Stunden) war fliessend. Schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts nutzte man sie für den Bahn- und Telegraphenverkehr, offiziell wurde die alte Zeiteinteilung erst zu Beginn des Jahres 1926 abgeschafft12 .

Die Gebetszeiten13

Es ist Pflicht eines jeden volljährigen, im Besitz seiner Verstandeskräfte stehenden Muslim, fünfmal am Tage die Pflichtgebete zu verrichten. Für deren Gültigkeit sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten, darunter auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Gebetszeiten. Diese geben den Zeitrahmen vor, innerhalb dessen das Gebet verrichtet werden muss. Mit Ausnahme des Mittagsgebetes beginnt jede Gebetszeit mit dem Ende der vorhergehenden, woraus auch folgt, daß mit Ausnahme des Morgengebets jede Gebetszeit mit dem Beginn der folgenden endet.

Unter den islamischen Rechtsgelehrten wurde die genaue Bestimmung der jeweiligen Zeitpunkte heftig diskutiert. Sie kamen zu geringfügig abweichenden Ansichten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Meist wird in ihren Werken bei Aufzählungen mit dem Mittagsgebet begonnen, da dieses im Koran und in der Überlieferung zuerst genannt wird. Hier soll jedoch das Abendgebet an erster Stelle stehen.

Abendgebet:

Da der Tag mit Sonnenuntergang beginnt ist die erste Gebetszeit die des Abendgebetes. Sie beginnt, wenn der letzte Sonnenstrahl verschwunden ist. Berücksichtigt man den Halbmesser der Sonne sowie die Refraktion, steht in diesem Augenblick der Mittelpunkt der Sonne ca. 0° 50' unter dem Horizont (Visueller Sonnenuntergang). Anzumerken ist hier, dass in den Kalendern gewöhnlich der Tagesanfang und somit auch die Stundenzählung mit dem Moment beginnt, in dem der Mittelpunkt der Sonne im Horizont steht (astronomischer Sonnenuntergang). Das Abendgebet endet, wenn das Abendrot im Westen verschwindet und die ersten Sterne sichtbar sind. Die Sonne steht dann ca. 18° unter dem Horizont.

Nachtgebet:

Das Nachtgebet beginnt mit dem Ende des Abendgebets und endet mit dem Beginn des Morgengebets.

Morgengebet:

Das Morgengebet beginnt, wenn im Osten der Himmel wieder hell wird und die ersten Sterne verschwinden. Zu diesem Zeitpunkt steht der Sonnenmittelpunkt Sonne rund 18° unter dem Horizont. Es endet, wenn der erste Sonnenstrahl zu sehen ist.

Mittag:

Der Zeitrahmen des Mittaggebets beginnt, wenn die Sonne mit ihrem gesamten Durchmesser den Zenith überschritten hat. Er endet mit dem Beginn des Nachmittaggebets.

Nachmittag I:

Die Mehrheit der Muslime folgt der Auffassung, dass der Zeitrahmen des Nachmittagsgebetes beginnt, wenn der Schatten eines Gegenstandes (S) gleich ist dem Schatten zur Mittagszeit (S0) zuzüglich der Länge des schattenwerfenden Gegenstandes (L): S = S0 + L

Nachmittag II:

Nach der Lehrmeinung der Hanifiten beginnt das Nachmittagsgebet erst dann, wenn der Schatten eines Gegenstandes (S) gleich ist dem Schatten zur Mittagszeit (S0) zuzüglich der zweifachen Länge des schattenwerfenden Gegenstandes (L): S = S0 + 2 * L
In jedem Fall endet das Nachmittagsgebet mit dem Beginn des Sonnenuntergangs, also in dem Moment, da der Rand der Sonne den Horizont berührt.

Es ist ausdrücklich verboten, das Gebet zu verrichten, während die Sonne im Horizont oder im Zenith steht.

Diese Gebetszeiten bestimmen den Tagesablauf der Muslime und bilden für sie die natürliche Unterteilung des Tages. In Orten, in denen eine Moschee vorhanden ist, werden sie laut vom Muezzin verkündet. Ansonsten kann sie jeder selbst bestimmen, er muss nur die Dämmerungserscheinungen beobachten. Für das Nachmittagsgebet ist es am einfachsten, seinen eigenen Körper als Schattenwerfer herzunehmen.


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Der zyklische islamische Kalender

Ein Kalender, der auf Himmelsbeobachtung beruht und somit immer nur für den Augenblick bestimmbar ist, der sich weder für die Zukunft vorausberechnen noch für vergangene Zeiten eindeutig bestimmen lässt, ist in vieler Hinsicht ungenügend. Gerade Astronomen benötigen für ihre Arbeit eine eindeutige Zeitskala, die es ermöglichte, stabile Berechnungen über einen längeren Zeitraum hinweg anzustellen. So wurde mit Hilfe der mathematisch-astronomischen Chronologie von Astronomen ein zyklischer Kalender entwickelt, der grösstmöglicher Genauigkeit mit klaren und einfachen Regeln verbindet. Eine erste Schwierigkeit ist hierbei, dass die Dauer einer Lunation, d.h. die Dauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden Neumonden, nicht konstant ist. Wegen der unterschiedlichen Anziehungskräften von Sonne, Erde und den Planeten, die auf den Mond einwirken, schwankt sie innerhalb gewisser Grenzen. Hinzu kommt, dass im islamischen Kalender das Neulicht und nicht der Neumond für den Monatsbeginn bestimmend ist. Die mathematische Chronologie gelangt hier an ihre Grenzen. Selbst bei ansonsten grösster Genauigkeit kann bei einem Mondkalender das Neulicht einmal einen Tag früher, einmal auch einen Tag später auftreten, als es nach einem Kalenderzyklus zu erwarten wäre.

In der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts verfasste Muhammad ibn Musa al-Chwarizmi seine astronomischen Tafeln, die es erlaubten, die mittleren Örter der "sieben Planeten", das sind die fünf damals bekannten Planeten sowie Sonne und Mond, zu bestimmen. Er konnte zurückgreifen auf die Erkenntnisse der Spätantike, insbesondere auf die Arbeiten des Ptolemäus und Theon, sowie auf Werke indischer Wissenschaftler. Als Zeitskala diente ihm das iranische Sonnenjahr mit der Ära Yazdegard. Leider sind diese Tafeln nicht im Original erhalten. Aslama ibn Ahmad al-Madschriti, einer der bedeutendsten Mathematiker und Astronomen des arabischen Spaniens, verstorben im Jahr1007/08 in Cordoba, überarbeitete die Tafeln des Chwarizmi. Hierzu bemerkt der spanisch-arabische Historiker Ibn Sa'id, gestorben 1070 in Toledo: "Er (Madschriti) beschäftigte sich mit der Bearbeitung der Tafeln des al-Chwarizmi; er wandelte die persische Zeitrechnung derselben in die arabische um, und er bestimmte die mittleren Örter der Planeten für den Beginn der Hidschra"14

Von dieser Bearbeitung Madschritis existiert eine lateinische Übersetzung von einem gewissen Athelhard von Bath, gestorben ca. 1152. Sie enthält eine Reihe von Tabellen, die die Umrechnung von Daten nach dem römischen oder dem iranischen Kalender in die islamische Zeitrechnung ermöglichen.

Als Dauer des synodischen Monats wurden 29 Tage, 12 Stunden, 44 Minuten angenommen, ein seit der Antike bekannter sehr genauer Wert. Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen war die durchschnittliche Dauer des islamischen Jahres. 12 Mondmonate ergeben 354 + 1/5 + 1/6 Tage, das sind 354 + 11/30 Tage, das heisst, in jedem Jahr ergibt sich ein Überschuss an von 11/30 Tagen zu den 354 Tagen eines Gemeinjahres. In 30 Jahren summiert sich dieser Überschuss zu 11 Tagen, daher müssen innerhalb von 30 Jahren 11 Schalttage eingefügt werden. Ist der Überschuss an Tagesbruchteilen am Ende eines Jahres grösser als ein halber Tage, wird unverzüglich ein Schalttag eingefügt, um zu verhindern, dass es zu einer nennenswerten Abweichung zwischen dem Kalender und dem Mondlauf kommt. Dieses Schaltjahr hat dann 355 Tage. Monate zu 30 und zu 29 Tagen wechseln sich ab. Der erste Monat Muharram zählt 30 Tage, der folgende Safar 29 Tage und so weiter. Der 12. Monat Dhulhidscha wird im Gemeinjahr mit 29 Tagen gerechnet, in Schaltjahren mit 30 Tagen.

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Schaltjahre innerhalb eines Zyklus von 30 Jahren:

Zyklusjahr Rest am Jahresende   Zyklusjahr Rest am Jahresende
1   + 0.37    16 [*] -  0.13
2 * -  0.27   17   + 0.23
3   + 0.10   18 * -  0.40
4   + 0.47   19   -  0.03
5 * -  0.17   20   + 0.33
6   + 0.20   21 * -  0.30
7 * -  0.43   22   + 0.07
8   -  0.07   23   -  0.43
9   + 0.30   24 * -  0.20
10 *   0.33   25   + 0.17
11   + 0.03   26 * -  0.47
12   + 0.40   27   -  0.10
13 * -  0.23   28   + 0.27
14   + 0.13   29 * -  0.37
15   + 0.50 [oder * -  50]   30     0.00

Im 15. Zyklusjahr beträgt der Rest genau einen halben Tag. Zuweilen erklärt man daher dieses Jahr zum Schaltjahr, in den meisten Fällen wird allerdings das 16. Zyklusjahr als Schaltjahr angesehen.

Al-Madschriti rechnete den bestehenden Kalender und die Phasen des Mondes zurück und nahm als Ausgangspunkt seiner Tabellen den Tag des Neumondes im Juli 622. Astronomischer Neumond, das ist der Zeitpunkt der Opposition von Sonne und Mond, war am Mittwoch, dem 14. Juli kurz nach 8:00 Uhr mittlerer Zeit Medina. Wie alle Astronomen bis heute zählte auch er den Tag von Mittag bis Mittag. Der 1. Muharram 1 jener Zählung, die Al-Chwarazmi und al Madschriti ihren Tabellen zugrunde legen, dauerte somit von Mittwoch, dem 14. Juli 632 12:00 Uhr bis Donnerstag, 15. Juli 12:00 Uhr. Später wurde auch in diesem astronomischen zyklischen Kalender der Sonnenuntergang als Tagesbeginn betrachtet. Im bürgerlichen oder religiösen Kalender wird nicht der Tag des Neumondes sondern der folgende Abend des Neulichts als Monatsbeginn genommen. Der 1. Muharram dauert in diesem Fall vom Sonnenuntergang am Donnerstag dem 15. Juli 622 bis zum Sonnenuntergang am Freitag dem 16. Juli.

Dieser zyklische islamische Kalender ist eine Meisterleistung der Chronologie. Er bestimmt den korrekten Anfang eines Mondmonats heute noch mit der gleichen Genauigkeit wie vor 1400 Jahren, ohne dass es je einer Anpassung der Berechnung bedurft hätte. Durch die erwähnte lateinische Übersetzung wurde er im Abendland bekannter als in den islamischen Ländern. Allerdings wurde er auch von namhaften Historikern nicht immer richtig verstanden. Es muss daher noch einmal betont werden, das es nach den Grundsätzen des islamischen Rechts keinen berechneten Kalender geben darf, auch wenn man in der Praxis immer wieder auf derartige Kalkulationen zurückgegriffen hat und auch heute noch sich an ihnen orientieren muss. Die in den islamischen Quellen angegebenen Datierungen geben immer das zur jeweiligen Zeit am jeweiligen Ort durch Augenschein bestimmte Datum wieder.

Der achtjährige Zyklus der Türken

Immer wieder einmal tauchen in der Literatur Hinweise auf einen im Osmanischen Reich gebrauchten Kalender mit einem Zyklus von acht Jahren auf. So schreibt etwa Grohmann : ".... gab es in der Türkei auch zweierlei Kalender, die den 16. Juli als Epoche annehmen: einen jährlichen, auf das Mondjahr aufgebauten (Taqwim), der den Wochentag jeden Monatstages, Tag- und Nachtlänge, die Entsprechungen einzelner christlicher Daten mit den arabischen und mancherlei astrologische, meteorologische und andere Anmerkungen enthielt, und einen auf mehrere Jahre abgestellten. Letzterer (ruz-name), von Darendeli Mehmet Effendi geschaffen, ist auf einem achtjährigen Zyklus aufgebaut, mit jedem zweiten, fünften und siebten Jahr als Schaltjahr."15 Dies ist so nicht richtig. Im Jahreskalender (taqwim) ist dem türkischen Finanzjahr ein natürlich im Voraus berechneter islamischer Kalender zur Seite gestellt, der nicht dem geschilderten zyklischen Kalender entspricht. Dies zeigt schon allein die Tatsache, dass sich volle und hohle Monate nicht einfach abwechseln. Bei den von Grohmann erwähnten Ruz-names handelt es sich um "immerwährende" Kalender, kleine Büchlein oder Rollen mit Tabellen, die sich auch für Kalenderspielereien eignen. So ist es etwas möglich, den Wochentag eines beliebigen Datums zu bestimmen. Im Sonnenjahr (Finanzjahr) wird der bekannte 28jährige Sonnenzirkel verwendet. Für das Mondjahr (islamisches Jahr) nimmt man einen Zyklus von acht Jahren. Acht Jahre, Fünf Gemeinjahr zu 354 Tagen und 3 Schaltjahre zu 355 Tagen ergeben 2835 Tage oder genau 405 Wochen. Nach acht Jahren fällt demzufolge bei diesem Zyklus wieder jeder Tag im Jahr auf den gleichen Wochentag. Allerdings ist diese Rechnung recht ungenau, eine kleine Spielerei eben.


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Finanzjahre

Der islamische Kalender, der in dem schnell expandierenden islamischen Reich flächendeckend eingeführt worden war, konnte in vielen Bereichen den Anforderungen an eine zuverlässige Zeitrechnung nicht erfüllen. Besonders die Naturwissenschaftler, allen voran die Astronomen, waren auf einen genau definierten Kalender angewiesen, mit dem sich sowohl für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft jedes Datum genau bestimmen liess. Es wurde bereits erwähnt, dass Al-Chwarizmi seinen astronomischen Tabellen das iranische Sonnenjahr mit der Ära Yazdegard zugrunde gelegt hatte. Bis in die Neuzeit hinein war auch die seleukidische Ära weit verbreitet. Seleukos Nikator hatte das Jahr seiner Machtergreifung (312/311 vor Chr.) zum Beginn einer neuen Jahreszählung gemacht. Da sein Sohn lange Jahre Mitregent war, führte er die Zählung der Jahre nach dem Regierungsantritt seines Vaters fort. Auch nach dessen Tod blieb dies unverändert, so dass die seleukidische Jahreszählung eine sichere Richtschnur in der Datierung wurde. Ursprünglich lag dieser Zeitrechnung ein lunisolares Jahr zugrunde mit zwei Jahresanfängen, zum einen im Frühling zum anderen im Herbst. Während der römischen Herrschaft über Syrien wurde die seleukidische Ära dem römischen Kalender angepasst. Für die Monate werden zumeist die syrisch-makedonischen Bezeichnungen benutzt. Alle Monate hatten die gleiche Länge wie im julianischen Kalender. Das Jahr begann mit dem Oktober.

Die syrisch-makedonischen Monatsnamen der seleukidischen Ära

Oktober ﻝﻭﻻﺍ ﻦﻳﺮﺸﺗ   tīschrin al-awwal
November ﻰﻧﺎﺜﻠﺍ ﻦﻳﺮﺸﺗ tīschrin ath-thani
Dezember ﻝﻭﻻﺍ ﻥﻮﻧﺍﻛ kānūn al-awwal
Januar ﻰﻧﺎﺜﻠﺍ ﻥﻮﻧﺍﻛ kānūn ath-thani
Februar ﻁﺎﺒﺷ schubāt
März ﺭﺍﺫﺁ adhār
April ﻥﺎﺴﻴﻧ nīsān
Mai ﺭﺎﻳﺍ ayyar
Juni ﻥﺍﺮﻳﺰﺣ hazīrān
Juli ﺯﻮﻤﺗ tammūz
August ﺏﺁ āb
September ﻝﻮﻠﻳﺍ aylūl

Diese Zeitrechnung wird von den Muslimen zumeist fälschlicherweise als Zeitrechnung Alexanders (tarich Iskandar) oder als Zeitrechnung des Zweigehörnten, ein Beiname, den sie Alexander gaben (tarich dhul-qarnain), bezeichnet.

Im Geschäftsleben und im Verwaltungsbereich, vor allem im Finanzwesen, versuchte man immer, Termine in Abhängigkeit von den Jahreszeiten festzulegen. Überall trieb man Steuern und Abgaben dann ein, wenn man Aussicht auf Erfolg hatte, in Agrargesellschaften war dies kurz nach der Ernte. Den islamischen Kalender konnte man hierfür kaum gebrauchen. So behalf man sich damit, neben der islamischen Zeitrechnung für die Verwaltung einen eigenen Kalender einzurichten, zumeist eine Fortsetzung des vor der Islamisierung in dieser Region bereits bestehenden Sonnenjahres. In den einzelnen Ländern wurden unterschiedliche Wege beschritten. Es kann im Folgenden nur auf die wichtigsten dieser Finanz- oder Steuerjahre hingewiesen werden.

Ägypten

Der altägyptische Kalender beruhte auf einem Sonnenjahr von 365 Tagen. Nach der Eroberung des Landes durch die Römer durften die Ägypter ihre alte Zeitrechnung beibehalten, mussten sie aber durch Einschaltung eines Tages alle vier Jahre dem julianischen Kalender anpassen. Alle Monate haben 30 Tage, denen fünf, in Schaltjahren sechs Zusatztage folgen. Der Jahresanfang fällt auf den 29. August des julianischen Kalenders. Dieser Kalender wurde auch nach der islamischen Eroberung weitergepflegt und war in der Bevölkerung weit verbreitet. Er ist unverändert bis heute die Zeitrechnung der ägyptischen Christen.

Bereits um das Jahr 894 n. Chr. versuchte der abbasidische Kalif Al-Mutahid, in seinem Reich eigene auf das Sonnenjahr gegründete Finanzkalender einzuführen. Die Berichte hierüber sind sehr ungenau. Ein grösserer Erfolg war ihm nicht beschieden. Als dann im Jahre 976 n. Chr. der 1. Muharram auf den 29. August, auf den Jahresbeginn des ägyptischen Kalenders, fiel, nutzte der fatimidische Kalif Al-Aziz (975 - 995) dies zur Einführung eines offiziellen Steuerkalenders (Charadsch-Jahr). Die Jahreszählung erfolgt nach der Hidschra. Da das islamische Jahr kürzer ist Sonnenjahr gingen die Jahreszählung im Laufe Zeit auseinander. Im Jahr 1107 n. Chr. wurde dieses ägyptische Steuerjahr wieder abgeschafft.16

Iran

Als im Jahr 636 islamische Truppen den Iran zu erobern begannen verblieb ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung bei seiner alten zaroastrischen Religion, von den Muslimen als religiöse Minderheit anerkannt. Der altiranische Kalender blieb daher weiterhin in allgemeinem Gebrauch, wurde auch für Finanzangelegenheiten genutzt. Er beruht auf einem Sonnenjahr von 365 Tagen ohne jede Schaltung. Da dieses Kalenderjahr knapp sechs Stunden kürzer ist als ein tropisches Jahr, verschoben sich die Monate allmählich, wenn auch viel langsamer als im islamischen Kalender, gegen die Jahreszeiten. Alle vier Jahre schritt man um einen Tag im Sonnenjahr zurück.

Es gibt Berichte darüber, dass sich Iraner immer wieder bei Kalifen darüber beschwert haben, dass die Steuertermine inzwischen vor der Ernte lagen, so schon bei Hischam ibn Abd al-Malik (724 - 743), dann auch bei Harun ar-Raschid (786 - 809) und bei al-Mutawakkil (847 - 861). Dieser soll sich sogar mit dem obersten zaroastrischen Priester über diese Problematik beraten haben, verstarb aber, bevor die Steuertermine geändert werden konnten. Erst der bereits im Zusammenhang mit Ägypten erwähnte Kalif al-Mutadid (892 - 902) habe dann durch eine Verlegung des Neujahrfestes um zwei Monate den iranischen Finanzkalender reformiert. Die Überlieferungen über diese Einführung eines iranischen Steuerkalenders (tarich-e charadsch) entbehren allerdings einer gesicherten Grundlage.17

Unter dem Seldschukenherrscher Dschelal ed-Din Malik Schah wurde der iranische Kalender grundlegend reformiert. Das Jahr begann nun am Tag des Frühlingsanfangs, dieser wurde astronomisch berechnet. Ausgangspunkt der Jahreszählung, die nach ihrem Initiator als "sultani" oder "dschelali" bezeichnet wird, ist der Frühlingsbeginn des Jahres 1079 nach Chr. Sie wurde allerdings nur im wissenschaftlichen Bereich verwendet. Im Finanzjahr hingegen, das die Steuertermine regelte, zählte man die Jahre weiterhin nach dem islamischen Mondjahr (hidschri qamari).

Im Jahr 1925 wurde der Kalender Dschelal ed-Din Malik Schahs nahezu unverändert zur offiziellen Zeitrechnung Irans bestimmt. Allerdings werden die Jahre nun nach Sonnenjahren der Hidschra gezählt. Der Gebrauch des islamische Kalender beschränkt sich seitdem immer mehr auf den rein religiösen Bereich. Dies hat sich bis heute nicht geändert. In Artikel 17 der Verfassung der Islamischen Republik Iran heisst es: "Der offizielle Kalender des Landes nimmt als Ausgangspunkt die Hidschra des Propheten. Sowohl der solare Kalender wie auch der islamische Kalender sind anerkannt, für staatliche Angelegenheiten gilt der solare Kalender. Freitag ist der offizielle wöchentliche Feiertag."

Türkei

Zentrum des Osmanischen Reiches waren die ehemals byzantinischen Gebiete. Im Verwaltungswesen der Osmanen finden sich noch einige Einflüsse aus der Zeit vor den türkischen Eroberungen, am deutlichsten in der Zeitrechnung der Finanzverwaltung. Um feste an die Jahreszeiten gebundene Steuertermine zu erhalten schuf man einen eigenes "Türkisches Finanzjahr". Dieser Kalender wird auch als oder als "Maliye-Kalender" bezeichnet. Es war naheliegend, hierbei auf den byzantinischen Kalender zurückzugreifen, den die vielen Christen im Osmanischen Reich weiterhin gebrauchten

Die Byzantiner hatten den von Julius eingeführten Kalender unverändert übernommen. Sie legten lediglich den Jahresanfang auf den 1. September. Die Türken wiederum führten diese Zeitrechnung im Finanzbereich fort, setzten aber anstelle der griechischen Monatsnamen die syrischen Bezeichnungen. Diese wurden übernommen aus dem oben beschriebenen Sonnenjahr der seleukidischen Ära. Im Laufe der Zeit wurden die Namen dem Osmanischen angepasst, von den Lateinern übernommen Bezeichnungen kamen hinzu. Im Jahr 1945 wurde dann die endgültige "Türkisierung" der Namen angeordnet.18

Die Monatsnamen:
deutsch osmanisch türkisch heutige Form
September ﻝﻮﻠﻳﺍ   ayluleylūleylül
Oktober ﻝﻭﺍ ﻦ ﻳﺮﺸﺗ tischrin-i awwalteşrinievvel /birinci teşrinekim
November ﻰﻧﺎﺘ ﻦﻳﺮﺸﺗ tischrin-i thaniteşrinisani / inkinci teşrin kasım
Dezember ﻝﻭﺍ ﻥﻮﻧﺍﻛ kānūn-i awwalkānunuevvel / birinci kānun aralık
Januar ﻰﻧﺎﺘ ﻥﻮﻧﺍﻛ kānūn-i thani kānunusani / ikinci kānun ocak
Februar ﻁﺎﺒﺷ schubatşubatşubat
März ﺕﺭﺎﻣ adhar / martmartmart
April ﻥﺎﺴﻴﻧ nīsānnisannisan
Mai ﺲﻳﺎﻣ ayyar / mayıs mayısmayıs
Juni ﻥﺍﺮﻳﺰﺣ hazīrānhaziranhaziran
Juli ﺯﻮﻤﺗ temmuztemmuztemmuz
August ﺱﻮﺘﺴﻏﺍ āb / ağustosağustosağustos

Wie schon vorher unter Griechen begann auch bei den Osmanen das Finanzjahr ursprünglich nach byzantinischem Vorbild mit dem September. Für die Jahreszählung fand das Jahr des parallel laufenden islamischen Jahres Verwendung. Massgebend war, welches islamisches Jahr die grösste Übereinstimmung mit dem Sonnenjahr hat. Da das islamische Mondjahr etwa 11 Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, musste ungefähr alle 33 Jahre ein Jahr in der Zählung ausfallen. Derartige "nicht existenten" Jahre wurden als "Siwisch-Jahre" bezeichnet. Es waren dies die Jahre: 885, 919, 953, 986, 1020, und 1053, was entspricht den Jahren 1480, 1513, 1546, 1578, 1611, und 1643 n.Chr.

Natürlich waren diese Siwisch-Jahre ein Problem für die Verwaltung. Daher ist es nur menschlich, dass die obersten Finanzverwalter immer wieder versuchten, ein Siwisch-Jahr in ihrer Amtszeit zu vermeiden. Nach 1053 wäre das nächste Siwisch-Jahr das Jahr 1087 gewesen. Um dem zu entgehen, verlegt man den Jahresanfang auf den 1. Mart (1. März). Das Jahr 1087 war also ein Rumpfjahr, es begann am 1. September 1676 und endete am 28. Februar 1677. Mann kann in dieser Umstellung des Kalenders den eigentlichen Beginn des türkischen Finanzkalenders sehen. Die folgenden Siwischjahre waren dann 1104, 1137, und 1171, was entspricht den Jahren 1693, 1725 und 1758 n. Chr. Das nächste Siwisch-Jahr wäre gewesen 1204 (1790 n. Chr.). Um dies zu umgehen änderte der damalige defterdar Osman die Regel: von nun ab war für das Maliye-Jahr die Jahreszahl des islamischen Jahres am 1. März zuständig. Das nächste Siwisch-Jahr war somit erst 1221 (1807 n. Chr.), defterdar Osman war damals schon lange nicht mehr im Amt. Das folgenden Siwisch-Jahre war 1255 (1840 n. Chr.). Das nächste hätte 1288 (1872 n. Chr.) sein sollen. Dieses fiel einfach aus und von da ab liefen Maliye-Jahre und islamische Jahreszählung auseinander, es gab keine Siwisch-Jahre mehr. Die Geschichte, die für 1872 erzählt wird, ist ebenso schön wie unglaubwürdig. Angeblich hatte man die Zinsscheine der Staatsverschuldung bereit mit dieser Jahreszahl gedruckt und scheute sich davor, dies wieder rückgängig zu machen. Jedenfalls wurden von da ab die Jahre lückenlos weitergezählt.19

1917 wurde das türkische Finanzjahr auf den gregorianischen Kalender umgestellt. Auf den 15. Schubat (Februar) 1332 folgte der 1. Mart 1333 (1. März 1917), es wurden also 13 Tage ausgelassen. Im folgenden Winter wurde der Jahresbeginn auf den Januar verlegt. Auf den 31. Kanunuevvel (Dezember) 1333 folgte der 1. Kanunusani (Januar) 1334. Das Jahr 1333 war also ein Kurzjahr von März bis Dezember 1917. Das Wort "gregorianisch" suchte man zu vermeiden, man nannte den neuen Stil "westlichen Kalender" (takvim-i garbi).20

Die abendländische Jahreszählung, genannt "internationaler Kalender" (beynelmilel takvim) wurde 1925 eingeführt [Gesetz Nr. 698 vom 26. Dezember 1925]. Auf den 31. Kanunuevvel 1341 folgte der 1. Kanunusani 192621. Gleichzeitigt wurde auch, wie oben erwähnt, Der Tagesanfang von Sonnenuntergang auf Mitternacht verlegt und die Osteuropäische Zeit für allgemein verbindlich erklärt. Das fiskalische Jahr begann bis 1983 weiterhin mit dem März.

Die heutige Situation

In der Gegenwart richtet man sich in den islamischen Ländern im Alltag und im Geschäftsleben nach dem gregorianischen Kalender. Eine Ausnahme bilden nur der Iran und Afghanistan, die einen eigenen auf das Sonnenjahr gegründeten Kalender haben. Der islamische Kalender ist lediglich für den religiösen Bereich massgebend. Er bestimmt die Lage der islamischen Feiertage und vor allem Anfang und Ende des Fastenmonats.


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Schlussbemerkung

Der islamische Kalender ist ein reiner Mondkalender ohne irgendeine Anbindung an den Sonnenlauf. Dies unterscheidet ihn von allen anderen Zeitrechnungen. Nach islamischer Auffassung spiegelt diese Mondjahr die göttliche Zeitordnung wieder, niedergelegt im Koran, Sure 9, Vers 36 - 37, verkündet von Mohammed drei Monate vor seinem Tod. Diese Grundordnung kann nicht hinterfragt werden.

Im Alltagsleben bringt dies den Muslimen einige Beschwernisse. Im Zeitraum von rund 33 Jahren durchläuft jeder Monat, auch der Fastenmonat Ramadan, alle Jahreszeiten. Vom Beginn der Morgendämmerung, von dem Moment an, da man einen schwarzen Faden von einem weisen unterscheiden kann, bis zur Nacht müssen sich die Gläubigen des Essens und Trinkens und auch jeden geschlechtlichen Umgangs enthalten, so schreibt es Gottes Wort vor [Koran,Sure 2:187]. Im Sommer ist dies im Norden kaum mögliche. Es bedurfte scharfsinniger Interpretationen, um den Muslimen auch ein Leben in "abnormal zones"22, das ist in Regionen nördlich des 40. Breitengrades, zu ermöglichen.

Eine weitere Eigenheit des islamischen Kalenders, die ihn von allen anderen heutigen Zeitrechnungen unterscheidet, ist das Verbot einer jeglichen Vorausberechnung. Als mehr als ein Jahrhundert nach Mohammeds Tod islamische Theologen begannen, ein allumfassendes Rechtssystem zu entwickeln, verschonten sie auch den Kalender nicht. Der Koran gibt keinerlei Hinweise über den Anfang des Monats. Die Theologen und Rechtsgelehrten orientierten sich daher an dem für alle Muslime vorbildlichen Handeln des Propheten. Aus der ganz einfachen Tatsache, dass Mohammed sich der zu seinen Lebzeiten auf der arabischen Halbinsel üblichen Zeitrechnung bediente, wurde nun abgeleitet, dass weiterhin der Monatsanfang wie seit den Zeiten der alten Babylonier durch Sichtung des Neulichts zu bestimmen sei. Diese Rechtsnorm ist bis heute verbindlich. Natürlich gab es schon sehr früh Versuche, den Abend des Neulichts rechnerisch zu ermitteln. Nach Einführung des Buchdrucks wurden Jahreskalender immer erschwinglicher und erhielten eine stetig wachsende Bedeutung. Bis heute allerdings dürfen all diese im Vorab gedruckten Kalender nur als Richtlinie verstanden werden. Dies gilt vor allem für den Ramadan. So veröffentliche das für die Zeitrechnung im Iran zuständige Kalenderzentrum am 25. Ramadan des Jahres 1430 der Hidschra eine Meldung, dass der 1. Schawwal dieses Jahres, der Tag des Fastenbrechens, nicht wie im vorab gedruckten Kalender verzeichnet, auf Sonntag, den 20. September 2009 falle, sondern bereits auf Samstag, den 19. September23. Dies zeigt auch, dass selbst mit den modernsten Mitteln ein Vorausberechnung des Neulichts nur ungenau möglich ist. In den letzten Jahrzehnten versuchten Muslime immer wieder, sich auf einheitliche Regeln für ihren Kalender zu einigen. Zahlreiche Konferenzen wurden abgehalten, ein Fortschritt war nicht zu erkennen. Jedes Land, jede Gruppierung hat ihre eigenen Vorstellungen. Die Zerrissenheit der islamischen Welt spiegelt sich auch in ihrer Zeitrechnung wider24.


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Zusammenfassung

Zur Zeit der Entstehung des Islams gebrauchten die Bewohner der arabischen Halbinsel einen Kalender, dessen Wurzeln bis in die Anfänge der babylonischen Zeitrechnung zurückreichen. Das Jahr hatte 12 Monate, der Monat begann mit dem Abend, da erstmals nach Neumond die Mondsichel gesehen werden konnte. In jedem dritten, zuweilen auch in einem zweiten Jahr, wurde ein zusätzlicher Monat eingefügt, um dieses Mondjahr dem Sonnenjahr anzugleichen. Das Recht, die Schaltungen festzulegen lag bei den Quraischiten, dem in Mekka führenden Stamm. Nach diesem Kalender richteten sich alle alle Bewohner Zentralarabiens mit Ausnahme der Juden, die ihre eigene Zeitrechnug hatten, die sich allerdings nur wenig von der der Araber unterschied. Er bestimmte die Termine für die grossen Handelskarawanen und legte vor allem die Zeiten für die zahlreichen Wallfahrten fest, die es damals in der Umgebung von Mekka gab. Alle Zeitangeben islamischer Quellen sind bis zum Jahre 10 der Hidschra nach diesem vorislamischen Kalender zu verstehen.

Im Jahr 632, nur drei Monate vor seinem Tod, ordnete Mohammed das Wallfahrtswesen neu. Der Hadsch, die Wallfahrt der östlich von Mekka gelegen Orte Arafat und Mina, wurde mit der Umra, dem Kultus rund um die Kaaba, dem Heiligtum von Mekka, verbunden. Er wurde zu einer der Säulen des Islam, die Teilnahme daran zur Pflicht eines jeden Muslim. Gleichzeitig wurden alle anderen Wallfahrten verboten, die Kultstätten zerstört. Im Zusammenhang mit der Säuberung des Hadsch von allen heidnischen Gebräuchen verbot Mohammed auch die Schaltungen im Kalender. Das islamische Jahr hat daher immer zwölf Monate, so hat es Gott geoffenbart und so ist es im Koran niedergeschrieben. Im Jahr Jahr 638/9 vollendete der Kalif Omar die Umstellung des Kalenders. Er bestätigt den Muharram als den ersten Monat im Jahr und führte eine Jahreszählung ein, die mit dem Jahr der Hidschra beginnt, dem Jahr, da Mohammed sich gezwungen sah, von Mekka nach Medina zu emigrieren. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Praxis, den Monatsanfang nach Augenschein zu bestimmen als rechtlich verbindlich erklärt, Berechnung wurde ausdrücklich verboten.

Den islamischen Kalender bestimmen religiös begründete Vorschriften. Das macht es schwer, teilweise unmöglich, Änderungen vorzunehmen, um ihn der Erfordernissen einer globalen Welt anzupassen. Gewisse Unannehmlichkeiten bringt das reine Mondjahr mit sich. Es ist rund 11 Tage kürzer als das Sonnenjahr, daher durchlaufen die Monate in rund 33 Jahren einmal alle Jahreszeiten. Diese Regelung ist unantastbar, zeigt sich hier doch die von Gott verkündete natürliche Zeitordnung. Grössere Probleme erwachsen aus dem Jahrhunderte nach dem Tod des Propheten von Theologen festgelegten Verbot, den Monatsanfang zu berechnen. Der von Astronomen entwickelte zyklische Kalender ist ein Meisterwerk der Chronologie. Äusserst präzise folgt er dem Mondlauf und bedarf auch langfristig keiner Korrekturen. Dennoch wird er als unislamisch abgelehnt. Da aber auch Muslime heutzutage über einen Monat hinausgehende feste Termine brauchen, wird in der Praxis in allen islamischen Ländern der Kalender nach sehr unterschiedliche Kriterien vorausberechnet. Alle Bemühungen, zu einer einheitlichen Regelung zu kommen, blieben erfolglos. Die Zerrissenheit der islamischen Welt spiegelt sich in ihrer Zeitrechnung wider.


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Fussnoten

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1 zitiert nach Biruni (1879), S. 336.

2 Biruni (1879), S. 11 - 14 und S. 73. Zu den Verhältnissen in Zentralarabien vor dem Islam siehe u. a. Wellhausen (1897).

3 Diese Feststellung widerspricht der herrschenden Meinung der Historiker und Islamwissenschaftler, lässt sich aber anhand der ältesten islamischen Quellen sicher nachweisen, siehe: Der vorislamische Kalender

4 Für das Leben Mohammeds und die Frühgeschichte des Islam wurden vor allem die folgenden Werke herangezogen: Nagel (2008), Watt (1979) und (1981), sowie Buhl (1961).

5 Ibn Hischam in der Übersetzung von Gustav Weil, Bd. II, S. 316.

6 Biruni, S. 33 - 34, legt sich auf das Jahr 17, der Hidschra fest, Grohmann, S. 11, nennt weitere islamische Quellen, die dieses Ereignis in das Jahr 16 oder 18 legen.

7 Koranzitate nach der Übersetzung von Paret.

8 Siehe den Artikel ta'rikh in EI2 (de Blois).

9 vgl. hierzu die Ausführungen von Helmer Aslaksden, The Mathematics of the Chinese Calendar, Singapur 2003, S. 18 ff. Internetlink .

10 siehe zur Zählung der Tage z. b: Francois de Blois in EI2, Artikel ta'rikh, oder Grohmann (1966), S. 17 - 23.

11 So findet sich bei dem islamischen Historiker Waqidi in seinem Bericht über die Einnahme von Mekka zum einen das Datum Mittwoch, 10. Ramadan, einige Zeit schreibt er dann aber "am Freitag, dem zehntletzten Ramadan". Die Wochentage stimmen nur dann, wenn der zehntletzte Ramadan der 19. Ramadan war und nicht der 20., wie es dieser Theorie nach sein müsste. (Julius Wellhausen: Muhammed in Medina. Das ist Vakidi's Kitab al-Maghazi, Berlin 1882, Seite 326 und Seite 355. Internetlink)

12 Gesetz Nr. 697 vom 28. Dezember 1925; Internetlink

13 siehe hierzu vor allem Wiedemann-Frank (1926)

14 ausführlich hierüber Suter (1914) und Neugebauer(1962).

15 Grohmann (1966), S. 37.

16 Ginzel (1914) Bd.I, S. 263 ff.

17 Biruni (1879),S. 36 - 37; siehe hierzu auch Abdullahi (1988), S. 279 - 296 , und vor allem de Blois (1996).

18 Durch Gesetz Nr. 4696 vom 10. Januar 1945 wurde für die Monate Tischrin I, Tischrin II, Kanun I, und Kanun II "echttürkisch" Bezeichnungen eingeführt Internetlink.

19 siehe zum türkischen Finanzjahr vor allem Mayr (1961).

20 Gesetz Nr. 124 vom 8. Februar 1917; takvim-i vakayi, Nr. 2803, Düstür, 2. Reihe, Bd. 9, S. 185. Dieses Gesetz war offensichtlich heftig umstritten. Der Abgeordnete Hodscha Hilmi Effendi schlug vor, nach iranischem Vorbild die Jahre nach den Sonnenjahren der Hidschra zu zählen was allerdings abgelehnt wurde. Das Gesetz wurde dann doch mit grosser Mehrheit beschlossen. Grosswesir Sa'id Halim Pascha erklärte daraufhin seinen Rücktritt. Vgl. Taeschner (1941), S. 90 und Würschmidt (1917), S. 98.

21 Gesetz Nr 698 vom 26. Dezenber 1925 Internetlink

22 Hamidullah (1982) S. 220 - 221.

23 Der vorabveröffentliche Kalender für das Jahr 1388 H. š. legte den erste Schawwal auf Sonntag, den 20. September 2009, durch Veröffentlichung am 25. Ramadan wurde er um einen Tag vorverlegt auf Samstag den 19. September. Siehe: Bekanntmachung des Kalenderzentrums vom 24. 6. 1388 Hidschri schamsi zum Neulicht des Monats Schawwal: Internetlink, und: Offizieller Kalender des Landes für das Jahr 1388 Hidschri schamsi: Internetlink

24 Siehe hierzu auch die Artikel Der Neue Mond am Abendhimmel und Der Monatsbeginn im heutigen islamischen Kalender

 

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Literatur

zur allgemeinen Bibliografie

Werke, die man hier nicht findet, suche man in der allgemeinen Bibliografie.

Biruni (1879)
Sachau, Eduard
The chronologie of ancient nations by Albiruni. An english version of the arabic text of the Athâr-ul-Bâkiya of Albîrûnî, or "Vestiges of the Past," collected and reduced to writing by the author in A. H. 390 ­ 1, A. D. 1000. Translated und edited, with notes and index, by Dr. C. Edward Sachau, Professor of the Royal University of Berlin
London 1879, unveränderter Nachdruck Frankfurt 1969
Internetlink

Blois (1996)
de Blois, François
The Persian Calendar
in: Iran (British Institute of Persian Studies), Bd. 34, S. 39 - 54
London 1996

Buhl (1961)
Buhl, Frants
Das Leben Muhammads
³Heidelberg 1961

EI2
The Encyclopaedia of Islam. New Edition
Leiden 1960 - 2002
Artikel: Ta'rikh (de Blois)

Garbers (1952)
Garbes, Karl
Eine Ergänzung zur Sachau'schen Ausgabe von al-Biruni's Chronologie orientalischer Völkrt
in: Islam, Bd. 30, 1952 S. 39 - 80


Ginzel (1914)
Ginzel, Friedrich Karl
Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie
3 Bände
Leipzig 1906 ­ 1914, Neudruck Leipzig 1958
Internetlink Bd. 1
Internetlink Bd, 2
Internetlink Bd 3

Grohmann (1966)
Grohmann, Adolf
Arabische Chronologie
[= Handbuch der Orientalistik, 1. Abt., Der Nahe und Mittlere Osten, Ergänzungsband II, 1. Halbband]
Leiden/Köln: Brill 1966

Hamidullah (1982)
Hamidullah, Muhammad
Introduction to Islam
Qum 1982

Ibn Hischam
Gustav Weil
Das Leben Mohammed's nach Mohammed ibn Ishak, bearbeitet von Abd al-Malik Ibn Hischam, aus dem Arabischen übersetzt von Dr. Gustav Weil
2 Bände, Stuttgart 1864
Internetlink


Ibn Ishaq (a)
Wüstenfeld
Das Leben Muhammed's nach Muhammed ibn Ishak, bearbeitet von Abd al-Malik Ibn Hischam- Aus den Handschriften herausgegeben von Dr. Ferdinand Wüstenfeld
2 Bände, Göttingen 1859 - 1860
Internetlink Band 1, 1. und 2. Teil
Internetlink Band 2, Einleitung, Anmerkungen und Register


Mayr (1961)
Mayr, Joachim
Das türkische Finanzjahr
in: Der Islam, Bd. 36, (1961), S. 264 - 268


Nagel (2008)
Nagel, Tilman
Mohammed, Leben und Legende
München 2008


Neugebauer (1962)
Neugebauer, Otto
The Astronomical Tables of al-Khwarizmi
[= Det Kongelige Danske Videnskabernes Selskab, Historisk - filosofiske Skrifter, 4, 2]
Kobenhavn 1962

Suter (1914)
Suter, Heinrich
Die astronomischen Tafeln des Muhammad ibn Musa al-Khawarizmi in der Bearbeitung des Maslama ibn Ahmed al-Madjriti und der lateinischen Übersetzung des Athelhard von Bath auf Grund der Vorarbeiten von A Bjornbo und R Besthorn
[= Det Kongelige Danske Videnskabernes Selskab, Historisk - filosofiske Skrifter, 3, 1]
Kobenhavn 1914

Taeschner (1941)
Taeschner, F.
Das türkische Finanzjahr
in: Die Welt des Islams. Bd. 23, 1941, S. 90


Waqidi
Wellhausen, Julius
Muhammed in Medina. Das ist Vakidi's Kitab al-Maghazi
Berlin 1882
Internetlink


Watt (1979)
Watt, William Montgomery
Muhammad at Medina
Karachi u.a. 1979


Watt (1981)
Watt, William Montgomery
Muhammad at Mekka
Karachi u.a. 1981

Wellhausen (1897)
Wellhausen, Julius
Reste arabischen Heidentums
Berlin 1897, ³Berlin 1961
Internetlink

Wiedemann-Frank (1926)
Wiedemann, Eilhard und Josef Frank
Die Gebetszeiten im Islam
Sonderdruck aus: Sitzungsberichte der physikalisch-medizinischen Sozietät in Erlangen, Bd. 58,
Erlangen 1926

Würschmidt (1917)
Würschmidt, J.
Die Zeitrechnung im Osmanischen Reich
in: Deutsche Optische Wochenschrift, 1917, S. 98 - 100


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