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N A. B | Der Schalttag |
Von Nikolaus A. Bär (nicht nur) all denen gewidmet, die Ende Februar Geburtstag haben |
Jeder feiert wohl gerne irgendwelche Jahrestage, und daher spielt der Geburtstag oder Namenstag bei den meisten im Jahreslauf eine wichtige Rolle. Man freut sich darauf, an solch einem Tag besonders freundlich behandelt und vielleicht auch mit dem einen oder anderem Präsent bedacht zu werden (nota bene: Nikolaustag ist am 6. Dezember).
Um zu wissen, wann solch ein Ehrentag wieder ins Haus steht, schaut man einfach im Kalender nach, und schon weiß man es, - oder glaubt zumindest, es zu wissen. Lediglich wer an einem 29. Februar geboren ist, hat da gewisse Schwierigkeiten, denn dieser Tag taucht ja nur alle vier Jahre im Kalender auf. Daher hält sich die Meinung, so jemand habe nur alle vier Jahre Geburtstag, was natürlich eine große Ungerechtigkeit wäre. Die meisten, die hiervon betroffen sind, feiern im Gemeinjahr einfach einen Tag früher am 28. Februar. Und sie tun recht daran. Nur wenige aber wissen, daß diejenigen, die in einem Schaltjahr an einem 25., 26., 27., oder 28. Februar geboren sind, in einem Gemeinjahr ebenfalls ihren Geburtstag einen Tag früher anzusetzen haben.
Um dies zu erklären muß man etwas weiter ausholen: Unser heutiger Kalender geht zurück auf den von Gajus Julius Cäsar eingesetzten römischen Kalender. Die Römer hatten nun eine etwas umständliche Zählung der Tage. Innerhalb eines Monats hatten sie nur für drei Tage einen eigenen Namen, den Kalenden am Monatsersten, den Nonen am 5. Tag im Monat und den Iden am 13. Tag. In den Monaten März, Mai, Juli und Oktober verschoben sich die Nonen und Iden um zwei Tage auf den 7. und 15. Tag des Monats. Von diesen Fixpunkten aus wurde nun rückwärts gezählt, wobei sowohl der Anfangs- wie auch der Endtermin mitgezählt wurden. Der den Kalenden, Nonen und Iden vorangehende Tag wurde mit pridie bezeichnet, der Tag davor mit ante diem tertium kalendas, in späterer Zeit auch oft mit tertium kalendas oder gar mit tertio kalendas. Der 24. Tag im Februar war also ante diem sextum kalendas Martias, oder kurz sextum Kal. Mart. An dieser Stelle wird nun geschaltet, dergestalt daß auf dieses Datum zwei physische Tage fallen. Die folgende Tabelle soll dies verdeutlichen. Sie stellt Gemeinjahr und Schaltjahr gegenüber. Die erste Spalte enthält die Tageszählung in moderner Form, dann folgt der Sonntagsbuchstabe. Die letzte Spalte bringt dann die Datierung nach Art der Römer:
Gemeinjahr | Schaltjahr | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
23. Februar | e | VII a. Kal. Mart. | 23. Februar | e | VII a. Kal. Mart. | |
24. Februar | f | VI a. Kal. Mart. | 24. Februar 25. Februar | f f | VI a. Kal. Mart. | |
25. Februar | g | V a. Kal. Mart. | 26. Februar | g | V a. Kal. Mart. | |
26. Februar | A | IV a. Kal. Mart. | 27. Februar | A | IV a. Kal. Mart. | |
27. Februar | b | III a. Kal. Mart. | 28. Februar | b | III Kal. Mart. | |
28. Februar | c | pridie Kal. Mart. | 29. Februar | c | pridie Kal. Mart. | |
1. März | d | Kal. Martii | 1. März | d | Kal. Martii |
Wie man sieht ist die Bezeichnung der Tage im Lateinischen im Schaltjahr die gleiche wie im Gemeinjahr: Auf das eine Datum sextum kalendas fallen nun allerdings zwei Sonnentage, oder anders ausgedrückt, dieser Ausdruck steht nun für einen doppelten Tag, man spricht zweimal von "sextum Kalendas".: "et bis dicitur Sexto Kalendas, id est die 24. et die 25.". Der eigentliche Schalttag ist der auf septem kalendas folgende, also in der Durchzählung der 24. Tag des Februar. Der ehemalige 24. Tag - der Tag des St. Mathias - wird zum 25., der 25. zum 26. Tag usw. Dieser Doppeltag wird im Lateinischen als Bissextum bezeichnet, das Schaltjahr heißt annus intercalaris Bissextus oder Bissextilis.
In späteren Zeiten wurde diese Regelung offenbar nicht mehr verstanden. So wurden und werden wohl auch heute noch zum Beispiel in Bayern Generationen von Schülern anhand der Grammatik von Landgraf-Leitschuh falsch unterrichtet, in der es heißt (30. Auflage, Pustet Regensburg 1958, Seite 290): "Im Schaltjahr wurde der Schalttag nach dem 24. Februar angesetzt mit der Bezeichnung a. d. bis sextum Kal. Mart." Es heißt aber nicht: "sexto Kalendas dicitur et bis sexto Kalendas" sondern eindeutig: "bis dicitur sexto Kalendas".
Warum nun aber diese auf den ersten Blick verwirrende Regelung? Nun, sie bietet einen großen Vorteil: Das Kalendarium, also der Tageskalender, wie er zum Beispiel auch abgedruckt ist im Missale Romanum, ist immer gleich, der Februar hat immer 28 Daten. Dies erleichtert nicht nur die Handhabung des Mondkalenders, der zur Ermittlung der beweglichen christlichen Feste eingebaut ist, auch der Wochentagskalender erfährt dadurch keinerlei Unterbrechung. Jedem Datum ist ein Sonntagsbuchstabe beigegeben. Der 1. Januar hat den Buchstaben A, der 2. Januar b usw. Für jedes Jahr kann man nun den Sonntagsbuchstaben leicht ermitteln. Ist dieser zum Beispiel ein A, so heißt das, daß der 1. Januar ein Sonntag ist sowie jeder Tag, dem ein A beigegeben ist. Der 24. Februar, oder genauer gesagt a. d. sextum Kal. Mart. trägt den Buchstaben f, in Schaltjahren gilt er, was nach dem bisher gesagtem selbstverständlich ist, für die beiden unter diesem Datum zusammengefaßten Tage: "et littera f bis servit 24. et 25." Ein Schaltjahr hat bekanntlich zwei Sonntagsbuchstaben von denen der erste gilt vom Jahresanfang bis einschließlich Bissextum, der zweite von Bissextum einschließlich bis zum Jahresende. Sind die Sonntagsbuchstaben z. B. f e, so heißt das, der erste Sonntag im Jahr ist am 6. Januar, dann weiter an jedem Tag, an dem ein f verzeichnet ist, also auch am 24. Tag im Februar, VI. Kal Mart. Mit diesem Datum wechselt der Sonntagsbuchstaben, von nun ab ist e zu verwenden. Der nächste Tag, bei dem sich ein e befindet, ist der 2. März. Dies ist dann auch der nächste Sonntag.
Wer sagt nun aber, daß die Regelung der alten Römer auch heute noch gültig ist? Nun, die katholische Kirche ist Autorität in vielen Fragen, so auch in Kalenderfragen. Die oben geschilderte Regelung ist die offizielle Regelung der Kirche, auch heute noch so abgedruckt z. B. im Missale Romanum im Kapitel "De anno et ejus partibus" (hier abgedruckt) und im darauf folgenden Kalendarium (hier abgedruckt). Die kursiv gesetzten lateinischen Zitate stammen hieraus. Dieser Teil des Missale stellt eine Erläuterung der Kalenderreform durch Papst Gregor XIII. dar, teilweise ist er sogar ein wörtlicher Auszug aus der Bulle "Inter gravissimas" vom 24. Februar 1582. Von den lateinischen Ländern wurde diese Verordnung sofort oder mit geringer Verzögerung angenommen. Nicht-katholische Staaten zögerten lange, dann übernahmen auch sie die Bestimmungen der päpstlichen Reformkommission als geltendes Recht. In ganz Deutschland z.B. war die Übernahme dieses Kalenders 1776 vollzogen worden, nachdem man sich im Corpus Evangelicorum darauf geeinigt hatte, die neuen Bestimmungen unter dem Namen "Allgemeiner Reichskalender" rechtskräftig werden zu lassen. Die Kalenderreform hatte aber die alte Schaltregel unangetastet gelassen, auch das neue System setzte sie voraus.
Ein Vorteil der Schaltregel ist, um an den Beginn dieser Überlegungen zurückzukommen, daß für jeden eindeutig definiert ist, wann er seinen Geburtstag oder Namenstag zu feiern habe, und er sollte auf jeden Fall nicht versäumen, Personen, die die Kalenderregeln nicht kennen oder die vergeßlich sind, immer wieder auf seine persönlichen Feiertage hinzuweisen.
(Nota optime: a. d. VIII. Id. Decemb. est dies Nicolai)
Das II. Vatikanische Konzil brachte viele Änderungen. Die Frage, ob hiervon auch die Schaltregel berührt wurde, lässt sich nicht so einfach beantworten.
Zuerst einmal die Quellen:
Im alten (gregorianischen) Missale ist im Calendarium bei jedem Tag angegeben die Epakte und der Sonntagsbuchstabe, ferner die Tageszählung nach römischer Art wie auch die Durchnummerierung der Tage. Ein 29. Februar ist nicht verzeichnet.
Zu Ende des Monats Februar steht folgender Eintrag:
"In Anno Bissextili Februarius est dierum 29, et Festum S. Mathiae celebratur
25. Februarii, et bis dicitur, Sexto Kalendas, id est die 24. et die 25. et
littera Dominicalis, quae assumpta fuit in Mense Januario, mutatur in
praecedentem, ut, si in Januario literera Dominicalis fuit A, mutetur
in praecedentem, quae est g. etc., et litera f bis servit, 24. et
25."
Im "nachkonziliaren" Missale vom Jahre 1970 findet sich ebenfalls ein Calendarium. Die Angabe der Epakte und des Sonntagsbuchstabens ist weggefallen, geblieben ist die Tagesangabe nach römischer Art und die Durchzählung der Tage. Ein 29. Februar ist nicht verzeichnet.
Zu Ende des Monats Februar findet sich nun folgender Eintrag:
"In anno bissextili mensis februarius est dierum 29, et bis dicitur, Sexto Kalendas, id est die 24. et die 25. Celebrationes tamen loco non mutantur, sed fiunt die quo in calendario assignatur."
An den Tagen 24. Feb. (VI. Cal. Mar.) bis 28. Feb. (Pried. Cal. Mar.) ist kein Heiliger oder Seliger verzeichnet. Das Fest des Apost. Mathias ist verschoben worden auf den 14. Mai. Als Begründung wird von der Ritenkongregation angegeben: "Das Fest des Heiligen Mathias wird auf den 14. Mai gelegt, damit es ausserhalb der Fastenzeit, und zwar um Christi Himmelfahrt, gefeiert wird."
Erst 30 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil wurde das völlig neu gestaltete Martyrologium Romanum herausgegeben. Die entsprechenden Tage tragen folgende Überschriften:
Die 24. februarii, Sexto Kalendas martii
Die 25. Februarii, Quinto Kalendas martii; vel in anno bissextili: Sexto Kalendas martii
u.s.w.
Nach wie vor wird während der Liturgia Horarum vor der Erwähnung der Heiligen und Seligen des Tages das Datum in der alten Art und Weise vorgesungen oder vorgetragen, das heisst ausschliesslich nach der römischen Tagesangabe.
Für die Frage, welcher Heiligen und Seligen an einem bestimmten Tag gedacht wird, ist jetzt allerdings die Durchnumerierung der Tage massgebend, nicht mehr die Zählung nach römischer Art.
Aus all dem ziehe ich persönlich folgende Schlüsse:
Der gregorianische Kalender in der Form, wie er 1582 verkündet wurde, hat sich nach einigem Hin und Her auch ausserhalb der katholischen Kirche durchgesetzt und bildet die Grundlage des heutigen Kalenders. Dies ist unabhängig davon ob die katholische Kirche ihn zwischenzeitig geändert hat oder nicht.
Das II. Vatikanische Konzil hat die Schaltregel grundsätzlich nicht geändert. Nach wie vor heisst es: "und zweimal spricht man in Schaltjahren von Sexto Kalendas, am 24. und am 25. Februar." Es gibt lediglich ein Zugeständniss an die moderne Zeit hinsichtlich der Frage, welche Heiligen an welchen Tagen zu erwähnen sind.
Die Formulierung "Mit Reform des Missale 1970 gilt eigentlich der 29. Februar als Schalttag" geht mir persönlich zu weit. Die Neufassung des Missale Romanum liess die Schaltregel grundsätzlich unverändert. Benennt man die Tage im Jahr nach der alten römischen Art - und die Kirche macht dies heute noch - so muss die Schaltung nach wie vor am 24./25. Tag im Februar erfolgen. Zählt man die Tage einfach durch, wie heute allgemein üblich, so gilt die Regel: "In Schaltjahren hat der Februar 29 Tage." Welcher Tag dann der Schalttag ist, lässt sich natürlich nicht erkennen.
Nikolaus A. Bär
Literatur:
Missale Romanum, ex decreto Sacrosancti Concilii Tridentini restitutum, S. Pii V. Pontificis Maximi jussu editum, Clementis VIII. et Urbani VIII. auctoritate recognitum. Regensburg 1868 (zahllose weitere Ausgaben)
Missale Romanum, ex decreto Sacrosancti Oecomenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Pauli PP.VI promulgatum. Citta del Vaticano 1970
Martyrologium Romanum, ex decreto Sacrosancti Oecomenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Ioannis Pauli PP.II promulgatum. Citta del Vaticano 2001
Ritenkongregation: Der Römische Kalender / Calendarium Romanum (lateinisch - deutsch). [Nachkonziliare Dokumentation, Band 20], Trier 1969, Seite 176
Veröffentlichungen im Internet:
http://www.breviary.net/martyrology/martcal.htm
http://members.aol.com/liturgialatina/martyrologium/12.htm
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