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Missale Romanum:
De Anno et ejus Partibus |
Überblick |
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Anmerkung zum Traktat: "De Anno et ejus partibus"
Die Abhandlung, deren lateinischer Text hier vorgestellt und dessen Übertragung in Deutsche hier versucht wird, findet sich in unveränderter Form seit Jahrhunderten im Missale Romanum und - stark gekürzt - im Breviarium Romanum. Der oder die Verfasser sind namentlich nicht bekannt, sie dürften jedoch unter den Mitgliedern der Reformkommission selbst zu finden sein.
In einigen Abschnitten wird die unter dem Datum 24. Februar 1582 veröffentlichte Bulle "Inter gravissimas", in der die Hauptpunkte der Reform bekanntgegeben wurden, wörtlich beziehungsweise sinngemäss zitiert. So entspricht der Abschnitt, in dem die Neuregelung der Schaltjahre erklärt wird, ("ut autem ...... perpetuo conservaretur", "damit aber in Zukunft...") nahezu wörtlich dem § 9 der Bulle, selbstverständlich mit den notwendigen stilistischen Änderungen wie anstelle von "statuimus" "Gregorius statuit".
Der überwiegende Teil dieser Abhandlung ist jedoch eine zusammenfassende Darstellung der sogenannten Canones, in denen die Reformkommission ihre Ergebnisse veröffentlichte.
Es wird hier eine leicht verständliche Anleitung gegeben, wie mit Hilfe der beigegebenen Tabellen jedermann das Osterdatum und die beweglichen Feste für jedes beliebige Jahr feststellen kann. Mathematische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, durch einfaches Abzählen können die Jahreskennzeichen wie Goldene Zahl, Epakte und Sonntagsbuchstabe ermittelt und dann aus einer der beiden Ostertabellen die Daten direkt abgelesen werden. Erst im 20. Jahrhundert schien man den Theologen die Kunst des Dividierens zugetraut haben, denn dann findet sich im Missale auch ein "modus brevis" abgedruckt, der das fehlerbehaftete Abzählen ersetzen kann.
Es wird immer mit Beispielen gearbeitet, wobei Wert darauf gelegt wird, auch all jene Jahre zu berücksichtigen, in denen Probleme auftreten können. Eine generelle Erklärung und Begründung des Vorgehens wird nicht gegeben, vielmehr wird auf das Werk "Liber novae rationis restituendi Calendarii Romani" verwiesen. Ende 1585 stellte G. Moleto Tafeln fertig, die zu diesem Buch gehörten, das Werk selbst ist allerdings nie veröffentlicht worden. Erst 1603, also 21 Jahre nach der Umstellung des Kalenders, veröffentlichte Clavius eine ausführliche Begründung der Reform, die auch eine Rechtfertigung darstellen sollte gegenüber den zahlreichen Einwänden und Kritiken, die auch von namhaften Astronomen und Chronologen vorgebracht worden waren.
Wenn im Text des Missale einmal eine kurze Begründung vorkommt, so verschleiert sie oft mehr als sie erläutert. So heisst es zum Beispiel, die Aufspaltung der Epakte XXV sei erfolgt, "damit die Sonnenjahre vollkommener den Mondjahren entsprechen". Dies kann schon fast als bewusste Irreführung betrachtet werden, denn infolge dieses mathematischen Kunstgriffes kam es häufiger zu paradoxen Ostern, nicht seltener.
Der Abdruck dieser Vorschriften im Missale und im Brevier an prominenter Stelle zeigt, welche Bedeutung Papst und Kirchenleitung der Kalenderfrage beimassen. Allerdings ist zu befürchten, dass nur die wenigsten Theologen diesem Abschnitt grössere Aufmerksamkeit widmeten, ja dass der eine oder andere ihn vielleicht gar nicht verstanden hat. Darauf deutet auch der etwas ungeschickte Abdruck der in den Textteil eingestreuten Tabellen zumindest in der vorliegenden Ausgabe hin. Durch den Spaltensatz war es notwendig geworden, die Tabellen der Sonntagsbuchstaben zu trennen. Dadurch wurden zum Beispiel die letzten beiden Tafeln für die Jahre 1800 - 1900 und die Jahre 1900 - 2100 auf vier Zeilen aufgeteilt. Obwohl der Trennstrich zwischen Zeile 2 und Zeile 3 etwas stärker ist, wird nicht jeder Leser auf Anhieb merken, dass auf Zeile 1 Zeile 3 folgt, dann Zeile 2, dann Zeile 4, um dann wieder auf den Anfang zurückzukommen. In der Tabelle der Sonntagsbuchstaben von 1582 bis 1700 und der für die Jahre 1900 bis 2100 findet sich eine falsche Reihenfolge, die hier stillschweigend verbessert wurde. Jeder Nachdruck eines Missale wird kritisch auf Fehler untersucht. Der vorliegenden Ausgabe wird sogar mehrfach mit eigenhändiger Unterschrift hoher geistlicher Würdenträger Authenzität bescheinigt. Hätte man diesem einleitenden Kapitel gebührende Aufmerksamkeit geschenkt, wäre es sicher einfach gewesen, den Drucker anzuweisen, diese Tafeln so zu setzen, dass jedermann damit umgehen kann.
Dieser Veröffentlichung liegt ein bei Pustet in Regensburg 1868 gedrucktes Missale Romanum zugrunde. Im lateinischen Text wurde versucht, dem Original auch in der Gestaltung soweit wie möglich nahe zu kommen, in der deutschen Übersetzung wurden die Tabellen etwas umgearbeitet, um leichter verständlich zu sein. Zu Beginn dieses Werkes ist auch abgedruckt die Bulle Quo primum tempore, mit der Papst Pius V. 1570 die Verbesserung des Missales und des Breviers in jenem Teil, der die Hymnen und Gebete betrifft, verkündete, ferner die Bulle Cum Sanctissimum, mit der Clemens VIII. 1604 einen Neudruck des Missalles anordnete, um die zahlreichen Druckfehler auszumerzen, sowie einige weitere kirchliche Weisungen, leider aber nicht die Bulle Inter gravissimas, mit der Papst Gregor XIII. die Neuordnung des Kalenders in Kraft setzte.
Literatur:
Die Zahl der Abhandlungen über die Reform Gregors XXIII. und die Einführung des neuen Kalenders ist kaum noch zu überblicken. Über die bis 1913 erschienen Literatur gibt F. K. Ginzel einen erschöpfenden Überblick. (Friedrich Karl Ginzel, Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie, 3 Bände, Leipzig 1906 - 1914, hier Band III, S. 286 - 287.
Grundlage aller Arbeiten zur gregorianischen Reform ist natürlich die ausführliche Erläuterung des neuen Kalenders durch Christoph Clavius, erschienen bei Zanetti in Rom im Jahr 1603. Hier sind auch die Quellen abgedruckt. Aus späterer Zeit sollen nur zwei Abhandlungen des Tiroler Pfarrers Joachim Mayr erwähnt werden, die sich durch eine gewisse Originalität auszeichnen und daher auch amüsant zu lesen sind: Das Kunstwerk des Lilius (in: Astronomische Nachrichten, Bd. 247, Nr. 5928, Februar 1933), sowie: Der Computus ecclesiasticus (in: Zeitschrift für katholische Theologie, Band 77, Heft 3, 1955).