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N A. B Der Osterstreit
 
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Die Osterrechnung von Alexandria

Wie in Rom ging man auch in Alexandria schon früh zu einer eigenen, von der Synagoge unabhängigen Berechnung der Luna XIV über. Die ältesten Hinweise finden sich bei Eusebius, der berichtet, der 264 verstorbene Dionysius, der "grosse" Bischof von Alexandria, habe Festbriefe zu Ostern geschrieben. Einem dieser Schreiben habe er einen Osterkanon über acht Jahre beigelegt und verordnet, dass das Osterfest nur nach dem Frühlingsäquinoktium gefeiert werden dürfe.[1] Dionysius schrieb seine Briefe offensichtlich in der Zeit seines Exils.[2] Der Patriarch von Alexandria, hierin vergleichbar mit dem römischen Bischof, hatte eine Vorrangstellung und damit auch eine Weisungsbefugnis über die von ihm eingesetzten Bischof, das heisst über alle Bischöfe Ägyptens. Unter dem 328 zum Bischof von Alexandria geweihten Athanosius wurde das Versenden von Osterbriefen zu einem festen Brauch der Patriarch hatte ja gegenüber den von Alexandria geweihten Bischöfen Ägyptens ein gewisses Weisungsrecht.

So entstanden in der alten Kirche schon früh mit Rom und Alexandria zwei Zentren, die eine eigene von den Juden unabhängige Osterberechnung hatten und deren Osteransetzungen über die engen Grenzen des jeweiligen Bistums hinaus beachtet wurden.


Anmerkungen

1 Eusebius, Kirchengeschichte, VII, 20 Internetlink
2 Nach Schwartz (1905) S. 39 hat Dionysius drei Festbriefe im Jahre 251, zwei Festbriefe 260, einige Festbriefe 261 geschrieben. "Nach 262, in einer vollkommenen Friedenszeit, scheint Dionysius keine Festbriefe mehr geschrieben zu haben; 264/265 starb er." Allerdings kann nach v. Harnack, (Gesch. der altchristl. Lit., II 2, S. 63) in einem Jahr nur je ein einziger Osterbrief geschrieben worden sein.

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