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In der siebten Spalte der Ostertabelle des Beda Venerabilis ist das Datum des Ostersonntags verzeichnet.
Beda geht hier ausführlich auf die Osterfeier am Sonntag ein.
Nach dem alten Testament gibt es drei Kriterien für die Paschazeit:
Die Christen haben nun eine weitere Regel eingeführt: Ostern darf nicht unmittelbar nachdem Luna XIV und somit auch das Äquinoktium vorbei ist gefeiert werden, sondern man muss bis zum folgenden Sonntag warten, denn der Sonntag ist der Wochentag der Auferstehung.
Den Einwand, bei Moses sei nur von der dritten Woche des ersten Monats die Rede, kann man nicht gelten lassen. Auch wenn des Wort Äquinoktium nicht ausdrücklich vorkommt, da lediglich vorgeschrieben ist, Pascha am Vollmond des ersten Monats zu feiern, so ist doch damit klar bewiesen, dass das Äquinoktium verstrichen ist. Denn es gibt keinen Zweifel, dass nur derjenige Monat der erste Monat ist, in dem der Vollmond nach dem Äquinoktium eintritt. Wenn nun Ostern an dem unmittelbar folgenden Sonntag, dem Tag Luna XV, gefeiert wird, so stimmt dies mit dem Gesetz völlig überein, genauso wie am zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten oder siebten Tag nach Luna XIV.
Um seine Ansicht untermauern zu können beruft sich Beda dann wieder wie im vorigen Kapitel auf den Prolog des Theophilus zu seiner Ostertafel [Text bei [Krusch (1880), S. 220 - 226 ]: "Unser Heiland wurde verraten an Luna XIV, einem Donnerstag, er wurde gekreuzigt an Luna XV, ist wiederauferstanden am dritten Tage, das ist an Luna XVII, einem Sonntag, wie uns die Evangelien lehren. Wir können daher getrost sein, wir feiern Ostern richtig, auch wenn notwendigerweise ein Verzögerung eintritt. Wenn Luna XIV des ersten Monats auf einen Samstag fällt, oder auf einen anderen Wochentag vor diesem Samstag, so feiern wir Ostern ohne jegliches Zögern, fällt Luna XIV aber auf einen Sonntag, so feiern wir auf jeden Fall in der folgenden Woche."
Die Gründe für diese Verschiebung wurden von Beda bereits öfters genannt, zum Beispiel in Kapitel 59
Beda weist dann noch darauf hin, dass nach Theophilus gemäss des Gesetzes des Alten Testamentes es jemandem, der aus Zeitnot Pascha nicht im ersten Monat feiern konnte, erlaubt war, Pascha im zweiten Monat zu begehen. Wenn dem aber so ist, wie sollte man dann Ostern nicht um eine Wochen verschieben dürfen, so Luna XIV auf einen Sonntag fällt.
Zum Schluss dieses Kapitels lässt sich Beda noch auf die Frage ein, wann das historische Datum der Auferstehung gewesen sei. Die Überlieferungen hierzu sind unterschiedlich. Ältere Autoritäten behaupten, dies sei der 25. März gewesen, andere sagen, es sei der 27. März gewesen, wieder anderen nenne den 28. März. Er fährt dann fort:
War das Datum der Auferstehung der 25. März, so muss es laut Beda ein 5. Jahr des neunzehnjährigen Zyklus gewesen sein, Luna XIV lag dann am 22. März, das Jahr hatte 7 Konkurrenten. Dies war der Fall im Jahre 42, dann wieder in den Jahren 137, 232 u.s.w.
War das Datum der Auferstehung der 28. März, so muss es ein 13. Jahr des neunzehnjährigen Zyklus gewesen sein, Luna XIV lag dann am 25. März, das Jahr hatte 5 Konkurrenten. Dies war der Fall im Jahre 12, dann wieder in den Jahren 259, 354 u.s.w.
War das Datum der Auferstehung der 27. März, so muss es ein 2. Jahr des neunzehnjährigen Zyklus gewesen sein, Luna XIV lag dann am 24. März, das Jahr hatte 4 Konkurrenten. Dies war der Fall im Jahre 191, dann wieder in den Jahren 286, 381 u.s.w.
All die genannten Jahre kommen als Todesjahr Jesu nicht in Frage. Gewöhnlich versuchte man, mit solchen Berechnungen die Genauigkeit eines Zyklus zu beweisen. Für den alexandrinischen Zyklus ist dies nicht möglich. Beda hatte diese Problematik schon früher angesprochen.
Den Abschluss des Kapitels bildet eine Spitze gegen die römische Osterberechnung vor Dionysius Exiguus. Den Tag der Auferstehung auf Luna XVI zu legen sei eine grosse Gefahr für die katholische Kirche.
Die obigen Berechnungen können überprüft werden mit Hilfe der verschiedenen Osterrechner
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