Beda Venerabilis: De Temporum Ratione

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LXIII: Die Sonnenepakten

In der vierten Spalte der Ostertabelle des Beda Venerabilis sind die Sonnenepakten verzeichnet.

Die Konkurrenten, auch Sonnenepakten genannt, dienen der Bestimmung des Wochentags. Nach einem Gemeinjahr verschiebt sich der Wochentag um einen Tag, nach einem Schaltjahr um zwei Tage. Daher wachsen auch die Konkurrenten drei Jahr um je eins an, nach dem Schaltjahr dann um zwei, bis sie die Zahl sieben erreicht haben.

Der Zyklus der Konkurrenten beträgt vier mal sieben gleich 28 Jahre. Fällt nämlich der Schalttag in einem Jahr auf den Sonntag, so liegt er vier Jahre später auf einem Freitag, dann auf einem Mittwoch, Montag, Samstag, Donnerstag und schliesslich auf einem Dienstag. In dieser Reihenfolge durchläuft der Schalttag den Zyklus.

Der Sitz der Konkurrenten ist der 24. März, das heisst, die Konkurrente zeigt direkt den Wochentag des 24. März an, was bei der Berechnung des Ostersonntags von Bedeutung ist. Der gleiche Wochentag gilt auch für den 31. März, 7. April, 14. April und 21. April.

Es gelten die folgenden Gesetzmässigkeiten:
Die Konkurrenten eines Schaltjahres sind die gleichen, wie fünf Jahre vorher und wie sechs Jahre später.
Die Konkurrenten des ersten Jahres nach einem Schaltjahres sind die gleichen, wie elf Jahre vorher und wie sechs Jahre später.
Die Konkurrenten des zweiten Jahres nach einem Schaltjahres sind die gleichen, wie sechs Jahre vorher und wie 11 Jahre später.
Die Konkurrenten des dritten Jahres nach einem Schaltjahres sind die gleichen, wie sechs Jahre vorher und wie fünf Jahre später.

Dieser Sonnenzirkel von 28 Jahren ist der Grund dafür, dass erst nach 19 Zyklen von 28 Jahren sich alle für das Osterfest wichtigen Daten sich wieder gleiche. Nach 19 mal 28 gleich 532 Jahren wiederholt sich daher die Reihenfolge des Osterfestes.

 

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